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Beamte

Beamtenbund: Bayaz mogelt sich an Karlsruhe vorbei

Das Land erhöht mit der Übertragung des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst auch das fiktive Partnereinkommen.
Zwei Personen sitzen an einem Tisch, lesen Dokumente. Eine Person hält ein Tablet.

Enttäuschte Gesichter beim Blick auf den Gehaltszettel? Der Beamtenbund jedenfalls ist hat einiges zu kritteln.

IMAGO/Monkey Business 2)

Stuttgart. Nicht 3,8 Prozent wie die Berliner, nicht 3,36 Prozent wie die Nordrhein-Westfalen, sondern nur 2,82 Prozent mehr Geld bekommen die Beamten in Baden-Württemberg rückwirkend zum 1. April. Das ist die eine Enttäuschung aus Sicht des Beamtenbunds. Die andere: Das fiktive Partnereinkommen steigt von 6000 auf 7236 Euro. Kai Rosenberger, Landesvorsitzender der Standesorganisation, kommentiert: „Unsere Befürchtungen haben sich bewahrheitet.“

Der Bund geht sogar von 22 648 Euro pro Jahr aus

Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) erkenne zwar an, dass die Politik das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen wolle. Das ändere aber nichts daran, dass die jetzt vorgestellten Pläne die jüngste Rechtsprechung zur Besoldung ausklammerten; das Bundesverfassungsgericht hatte die Mindestalimentation auf 80 Prozent des Gehaltsmedians festgelegt. Mit der Erhöhung des Partnereinkommens von 6000 Euro auf 7236 Euro mogle man sich an den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts vorbei, so Rosenberger.

Sebastian Engelmann, Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne), begründet die Erhöhung des fiktiven Partnereinkommens damit, dass die Verdienstmöglichkeiten im Minijob gestiegen seien. Das Land ist mit seiner Annahme, dass der Partner etwas zuverdient, nicht allein. Der Bund geht sogar von 22 648 Euro pro Jahr aus – unabhängig davon, ob der Partner tatsächlich arbeitet oder nicht. Eine Untersuchung hatte jüngst gezeigt, dass nur 1,9 Prozent der Beamten in Paarhaushalten mit Kindern in den unteren Besoldungsstufen alleine für ihre Familie aufkommen müssen.

Rosenberger bestreitet auch nicht, dass es immer weniger Alleinverdienerehen gibt. Das ist für ihn jedoch nicht der Punkt. Der Staat könne das Gehalt eines Beamten nicht daran bemessen, ob sein Partner dazuverdient. Der BBW-Chef hatte Anfang Mai in einem Essay im Staatsanzeiger darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt als Maßstab für die Verfassungsmäßigkeit die vierköpfige Alleinverdienerfamilie bestimmt habe. Er rät seinen Mitgliedern zum Widerspruch. „Das wird in der Folge die Gerichte im Übermaß beschäftigen“, prophezeite Rosenberger im Anschluss an ein Gespräch im Finanzministerium am Dienstag in Stuttgart.

Land orientiert sich an der Untergrenze des Möglichen

Für den DGB enthält die geplante Besoldungsanpassung Licht und Schatten, so Landesvize Maren Diebel-Ebers. Sie hätte eine Übertragung des 100-Euro-Mindestbetrags einer Umrechnung in Prozente vorgezogen.

Bayaz‘ Sprecher wiederum begründet den Umstand, dass aus den 100 Euro nun 0,02 Prozent wurden, damit, dass dies die im Tarifvertrag vorgesehene Mindesterhöhung gewesen sei. Nordrhein-Westfalen lässt mehr Großzügigkeit walten: Dort bekommen die Beamten 0,56 Prozent mehr, damit auch die untersten Gehaltsstufen 100 Euro mehr im Geldbeutel haben.

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