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Verordnung statt Richtlinie

Europäisches Vergaberecht wird reformiert

Die EU-Kommission will neue Vergaberegeln über eine Verordnung in den Mitgliedsstaaten umsetzen. Bisher geschieht das per Richtlinie. Was steckt dahinter?
Gebäude mit großem violetten Banner, EU-Sterne, "UNITED for our FUTURE 2024-2029".

Die EU‑Kommission will eine stärkere Vereinheitlichung des EU-Vergaberechts erreichen.

IMAGO/Richard Wareham)

Brüssel . Mehrere EU‑Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben die EU‑Kommission aufgefordert, Neuerungen aus der anstehenden Reform des EU-Vergaberechts auch künftig per Richtlinie umzusetzen. Denn die Kommission erwägt, diese in Form von unmittelbar geltenden Verordnungen zu erlassen. Sie will so eine einheitlichere Anwendung des Vergaberechts in der Europäischen Union sicherstellen.

EU-Vergaberecht wird bislang per Richtlinien umgesetzt

Seit den 1960er‑Jahren basiert das europäische Vergaberecht traditionell auf Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden müssen. Dieses Vorgehen berücksichtigt die unterschiedlichen rechtlichen, administrativen und wirtschaftlichen Strukturen innerhalb der EU.

Die Mitgliedstaaten argumentieren, dass das Vergaberecht eng mit der Organisation nationaler Verwaltung und öffentlicher Haushaltsführung verknüpft ist und daher dem Binnenmarkt zuzuordnen bleibt. Damit unterliege es dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Art. 5 AEUV, wonach Entscheidungen möglichst bürgernah und auf nationaler Ebene getroffen werden sollen. Gerade vor dem Hintergrund stark divergierender Beschaffungsstrukturen, etwa zwischen föderal organisierten Staaten wie Deutschland und zentralistisch geprägten Systemen, sei ein gewisses Maß an Flexibilität unerlässlich.

Richtlinien ermöglichen es, unionsrechtliche Ziele verbindlich vorzugeben, etwa bei Verfahrensarten und Schwellenwerten im Oberschwellenbereich, aber lassen den Mitgliedstaaten dabei noch Spielräume bei der konkreten Ausgestaltung der Umsetzung, etwa bei Verwaltungsverfahren, technischen Spezifikationen oder Detailregelungen zur Nachprüfung. Eine Verordnung würde hingegen unmittelbar und einheitlich gelten, ohne nationale Anpassungsmöglichkeiten, was nach Auffassung mehrerer Mitgliedstaaten zu erheblichen praktischen Umsetzungsproblemen führen könnte.

Marktzugangshürden für Unternehmen abbauen

Die EU‑Kommission hingegen sieht in einer stärkeren Vereinheitlichung auch Vorteile für Unternehmen, insbesondere im grenzüberschreitenden Wettbewerb. Einheitliche Regeln könnten Marktzugangsbarrieren reduzieren und die Rechtssicherheit erhöhen.

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