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Insolvenzverschleppung

Kein rasches Ende im Prozess um die Wohnturm-Pleite

Staatsanwälte, Richter und Verteidiger haben sich auch bei einem neuen Anlauf nicht auf eine Einstellung des Strafverfahrens einigen. Stattdessen soll nun die Beweisaufnahme beginnen.

Die Staatsanwaltschaft will, dass es im Verfahren um die Insolvenz des Gewa-Towers zur Beweisaufnahme kommt.

IMAGO/imageBROKER/Michael Weber)

Stuttgart/Fellbach. Vor einem Monat hatte es so ausgesehen, als ob der Strafprozess gegen die früheren Bauherren des Wohnturms in Fellbach rasch zu Ende gehen könnte. Doch die vom Gericht und der Verteidigung angestrebte Einigung auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Insolvenzverschleppung und Marktmanipulation wird es nicht geben. Auch am dritten Verhandlungstag brachte ein neuerliches Rechtsgespräch zwischen Staatsanwälten, Richtern und Verteidigern keine Verständigung.

Nach der etwas mehr als halbstündigen Unterbrechung der Verhandlung verkündete der Vorsitzende der 11. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, Christian Klotz, dass die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens gegen die beiden Männer gegen eine Geldauflage weiterhin ablehne. Sie wolle zunächst in die Beweisaufnahme einsteigen und auch die Angeklagten zu den Anklagepunkten hören.

Anwalt: Keine Kredite für neue Projekte wegen des Prozesses

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden heute 79 und 46 Jahre alten Angeklagten – Vater und Sohn – vor, bei dem Hochhausprojekt Insolvenzverschleppung betrieben zu haben. Ihnen sei bereits im Mai 2016 klar gewesen, dass das für den Hochhausbau gegründete Unternehmen zahlungsunfähig sei. Doch einen Insolvenzantrag hätten sie erst im November des gleichen Jahres gestellt.

Zudem hätten beide im Herbst 2016 versucht, den Kurs der Anleihe, mit der das Projekt teilweise finanziert wurde, durch falsche Ad-hoc-Mitteilungen und falsche Auskünfte gegenüber einer Zeitung zu stützen. Sie hätten die finanzielle Schieflage verschwiegen. Das werten die Anklagevertreter als Marktmanipulation. Für den jüngeren Angeklagten gehe es um die wirtschaftliche Existenz, hatte dessen Anwalt den neuerlichen Anlauf für einen Deal begründet. Solang das Strafverfahren nicht abgeschlossen sei, seien Banken derzeit nicht bereit, neue Projekte des Mannes zu finanzieren. Der 46-Jährige ist nach wie vor als Projektentwickler und Bauträger in der Immobilienbranche tätig.

Verteidiger beantragt Aussetzung für zwei Monate

Wenn sich der Anwalt seines Vaters durchsetzt, könnte das Verfahren allerdings für einige Wochen gar nicht vorankommen. Er beantragte eine Aussetzung für zwei Monate, um sich einarbeiten zu können. Er hatte die Verteidigung erst kurz vor Prozessbeginn von einem erkrankten Kollegen übernommen. Wenn es nun doch zur Beweisaufnahme komme, müsse er sich im Detail einarbeiten. Alleine die Ermittlungsakten umfassen nach seiner Angabe rund 4000 Seiten.

Allerdings drängt die Zeit. Im Spätherbst könnten die Straftaten endgültig verjähren. Darauf hatte der Vorsitzende der Kammer schon zu Beginn des Verfahrens hingewiesen.

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