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Justiz

Strafvollzug hat bei schweren Delikten Vorrang vor Abschiebung

Grundsätzlich müssen Ausländer, die wegen schwerer Straftaten verurteilt sind, wie alle Inländer ins Gefängnis. Immer häufiger wird aber aus der Haft abgeschoben. 
Flugzeug hinter Zaun mit Stacheldraht und klarem Himmel.

Die Anzahl der Abschiebungen in Baden-Württemberg ist gestiegen. Jedoch vor einer Abschiebung wird bei schweren Delikten in der Regel zunächst ein Teil der Freiheitsstrafe vollstreckt.

Imago/Rene Traut, Montage: Hoß)

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