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Prozess gegen den Inspekteur der Polizei

Erneuter Freispruch für den einst höchsten Polizisten des Landes

Es hatte sich bereits abgezeichnet: der Freispruch im zweiten Prozess gegen den suspendierten Inspekteur der Polizei wegen Bestechlichkeit. Allerdings ist die Staatsanwaltschaft damit nicht zufrieden. Sie legt Revision ein.
Zwei Personen im Anzug, eine mit Aktentasche, im Hintergrund eine in Robe.

Der freigestellte Inspekteur der Polizei ist erneut freigesprochen worden.

dpa/Christoph Schmidt)

Stuttgart. Der suspendierte Inspekteur der Polizei wurde auch in einem zweiten Strafverfahren freigesprochen, diesmal vom Vorwurf der Bestechlichkeit. Der einst ranghöchste Polizist des Landes hat nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart einer jungen Polizistin seine Unterstützung auf ihrem Weg in den höheren Dienst versprochen und ihr gleichzeitig Avancen gemacht. Für sein Coaching habe er aber nicht zur Bedingung gemacht, dass die junge Frau mit ihm eine sexuelle Beziehung eingehe.

Der Angeklagte hatte einer jungen Kollegin, die per Abordnung im Ministerium arbeitete, im November 2021 in einem Skype-Telefonat seine Leidenschaft und Zuneigung bekundet. Während das Gespräch lief, schnitt die Beamtin es heimlich mit. Dem Telefonat war ein alkoholreicher Kneipenbesuch vorangegangen, bei dem es zu sexuellen Handlungen gekommen war. Dass diese gegen den Willen des vermeintlichen Opfers stattfanden, davon war das Landgericht in einem ersten Prozess nicht überzeugt. Es kam 2023 zum Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung.

Nun der zweite Freispruch für den hohen Polizisten – ein Erfolg für die Verteidigung, die in ihrem Plädoyer zum selben Ergebnis gekommen war und sich besonders gegen die Verwertbarkeit des wohl einzig belastenden Beweisstücks wehrte, der Tondatei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Die Kammer sah es anders . Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Tondokument belegt für das Gericht keine Strafbarkeit

Vorsitzende Verena Alexander konnte zwischen den Versprechungen, die der Angeklagte im Gesprächsmitschnitt gemacht hatte, und dessen Wunsch nach einer sexuellen Beziehung zur jungen Polizistin keine Verknüpfung sehen, die eine Strafbarkeit begründet hätte. Selbst einzelne Passagen, die in Richtung Zuneigung gegen berufliche Unterstützung gingen, waren dem Gericht nicht eindeutig genug. Der Angeklagte, der am Auswahlprozess für den höheren Polizeidienst beteiligt war, habe der Kollegin weder eine Dienstpflichtverletzung zugesichert, noch sonst in strafbarer Weise versprochen, dass sie das Verfahren bestehen würde.

Die Polizistin selbst wurde nicht gehört, sie nutzte ein Auskunftsverweigerungsrecht, weil ein Mitschnitt ohne die Zustimmung des Gesprächspartners strafbar ist. Trotzdem ließ die Kammer die so entstandene Audio-Datei im Prozess zu. Das Gericht wog die Rechte des Angeklagten gegen das Strafverfolgungsinteresse ab. Eine illegale Polizeiermittlung, wie die Verteidigung annahm, sah die Kammer in dem Mitschnitt nicht. Das hätte zu einem kompletten Verwertungsverbot geführt. Allerdings taugten die Entstehungsumstände nur für eine Verwertung zugunsten des Angeklagten.

Die etwa 50 Minuten lange Audiodatei wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt. Einzelne Passagen zitierte die Kammer in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte schmeichelte seiner jungen Kollegin, in der Wertschätzung war deutlich sein Werben, sich auf ihn einzulassen, zu hören.

Moralischer Unwert war kein Prozessthema

Die Polizistin wandte sich mit dem Mitschnitt an die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz, die daraufhin dafür sorgte, dass der Inspekteur aus dem Dienst entfernt wurde. Das Disziplinarverfahren gegen den Beamten läuft bis heute. Dies war kein Thema des Prozesses, wie Richterin Alexander betonte, auch ging es nicht um den moralischen Unwert des Handelns des Polizeiinspekteurs, sondern nur um seine Versprechungen auf dem Mitschnitt.

Lesen Sie hier einen Kommentar zum Prozessausgang .

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