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Experten kritisieren Kahlschlag beim Informationsfreiheitsgesetz

Geplant ist, den Auskunftsanspruch nur natürlichen Personen mit „berechtigtem Interesse“ zuzugestehen und zudem auf Deutsche und in Deutschland lebende EU-Bürger zu begrenzen. (Symbolfoto)
IMAGO/Udo Herrmann)Stuttgart. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) lehnt die Pläne der Bundesregierung zur massiven Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes ab. Die Änderungen würden das voraussetzungslose Recht auf Zugang zu Verwaltungsinformationen faktisch aufheben und damit eine historische Errungenschaft für mehr staatliche Transparenz zerschlagen, teilte das Büro des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg am Montag in Stuttgart mit.
Juristische Personen sollen das Anfragerecht teilweise verlieren
Geplant ist, den Auskunftsanspruch nur natürlichen Personen mit „berechtigtem Interesse“ zuzugestehen und zudem auf Deutsche und in Deutschland lebende EU-Bürger zu begrenzen. Juristische Personen wie Vereine und NGOs sollen das Anfragerecht teilweise verlieren. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg , weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Nichtregierungsorgansiationen die Rolle von „public watchdogs“ neben der Presse zugesprochen habe; die Regierungspläne seien insoweit konventionswidrig.
Welche Transparenzgesetze vorbildlich sind
Die IFK fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Änderung so umzusetzen, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns erhöht und nicht behindert werden. Moderne Transparenzgesetze in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Rheinland-Pfalz könnten als Vorbild dienen. (epd)