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Krankenhausreform

Özdemir sieht keine Pflicht zum Nothilfeprogramm für Kliniken

Obwohl das Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die gesetzlichen Krankenversicherungen bereits beschlossen ist, reißt die Kritik daran nicht ab. Nun nehmen sich die Kommunalverbände die Landesregierung vor. Die verweist auf den Bund.
Zwei Personen schieben ein Bett durch einen Krankenhausflur neben Aufzügen.

Durch das neue GKV-Gesetz wird die Krankenhauspflege in Baden-Württemberg mutmaßlich noch defizitärer.

Heinz Linke via www.imago-images.de)

Stuttgart. Heftige Kritik am neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz üben die Kommunalverbände des Landes und nehmen für die erwarteten Defizite im Krankenhauswesen das Land in Mithaftung. Dieses habe eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht unterstützt, sodass das Gesetz mit seinen aus Sicht der Verbände negativen Auswirkungen für die Krankenhausfinanzierung in Kraft treten kann.

Diese Kritik hat Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) zurückgewiesen. Selbst wenn Baden-Württemberg im Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hätte, wäre das Gesetz allenfalls verzögert worden: „Was viele nicht wissen: Es ist nicht zustimmungspflichtig“, sagte der Ministerpräsident. Entsprechend zurückhaltend fiel seine Reaktion auf die Forderung eines Krankenhaus-Nothilfeprogramms aus. Dieses verlangen die Kommunalverbände in einem Brief an Özdemir.

Krankenhausdefizit bald bei 1,65 Milliarden Euro?

Momentan fahren die Krankenhäuser im Land ein Defizit von 880 Millionen Euro ein. Dieses Minus, so rechnet etwa der Landkreistag vor, werde sich durch das GKV-Gesetz um 775 Millionen erhöhen, sodass im kommenden Jahr 1,65 Milliarden Euro nicht gedeckt sein dürften. „Es droht ein kalter Strukturwandel und die Trägervielfalt aus privaten, kirchlichen, freigemeinnützigen und öffentlichen Krankenhausträgern, die seit Jahrzehnten prägend für die Krankenhausversorgung ist, wird massiv gefährdet“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold, parteiloser Landrat des Alb-Donau-Kreises.

Verursacher der hohen Defizite, die Landkreise und kreisfreie Städte als Klinikträger zu bezahlen haben, sei aber nicht das Land, so der Ministerpräsident, sondern der Bund. Dieser komme seiner Pflicht zum auskömmlichen Betriebskostenbeitrag nur unzureichend nach. Mit der Finanzierung sei auch ein Gerechtigkeitsproblem verbunden. Das Land habe seine Hausaufgaben bei der Klinikstrukturreform bereits erfüllt. Niedrigste Fall- und Bettenzahlen im Bundesvergleich belegten das, trotzdem leiden die Kliniken hier ebenso unter Geldmangel wie in Ländern, die nicht so reformfreudig sind.

Land soll zusätzliche Defizite begleichen

Die Verbände warnen vor Insolvenzen und Schließungen . „Ohne schnelle Hilfe drohen der Abbau wichtiger Versorgungsangebote und die Insolvenz versorgungsrelevanter Kliniken“, erklärt der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Achim Brötel, CDU-Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises. „Wir erwarten vom Land Baden-Württemberg, dass es die zusätzlichen Defizite nicht auf die Krankenhäuser und die Kommunen abwälzt, sondern ihnen hilft“, ergänzt der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg und Karlsruher SPD-OB Frank Mentrup.

Özdemir sprach von einem enttäuschenden GKV-Gesetz, bei dem die Forderungen der Länder zu wenig beachtet worden seien. Ein etwas höher ausfallender Bundeszuschuss für die versicherungsfremden Leistungen, die Kostengleichberechtigung für Krankenhäuser oder die Abkehr von der Mindestpersonalausstattung für die Pflege – das seien die geringfügigen Verbesserungen, die in den Gesprächen mit den zuständigen Bundespolitikern erreichbar gewesen seien.

Standortklausel für hiesige Pharma-Industrie

Positiv bewertet Özdemir die Einführung einer Standort-Klausel, für die er sich eingesetzt hat. Damit soll es für in Deutschland entwickelte Medikamente eine höhere Vergütung geben. Dies komme den hiesigen Pharma-Unternehmen zugute, sagt auch Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller kritisiert die Klausel als zu eng. Sie gelte für zu wenige neue Arzneimittel und lege als Kriterium nur klinische Studien an. 

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