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Bund will mehr Verantwortung für die Kosten seiner Gesetze tragen

80 Prozent will der Bund übernehmen, 20 Prozent sollen Länder und Kommunen von den Kosten der Bundesgesetze künftig übernehmen.
dpa/Katharina Kausche/Christoph Soeder)Berlin/Stuttgart. Neben Fußball-WM und Hitzerekorden drohte die Meldung fast unterzugehen: Bund und Kommunen stellen Teile ihrer Finanzbeziehungen auf eine neue Basis. Das haben die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung bei ihrem jüngsten Treffen vereinbart. Demnach soll bei zukünftigen Gesetzen der Bund die Kosten zu 80 Prozent übernehmen. Die restlichen 20 Prozent bezahlen Länder und Kommunen. Die Verhandlungspartner haben eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro eingezogen. Die Vereinbarung soll ab dem 1. Oktober greifen. Steuergesetze sind ausgenommen.
Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen das Agreement. Der Bund erkenne die Notwendigkeit der Veranlassungskonnexität gegenüber Ländern und Kommunen erstmals an. Allerdings sei damit noch längst nicht das aktuelle Haushaltsdefizit von 30 Milliarden Euro abgemildert. Dies werde durch die getroffene Regelung sogar zementiert, heißt es vom Gemeindetag Baden-Württemberg. Daher pochen die Verbände auf schnelle Verhandlungen mit dem Bund, die Haushalte kollabierten sonst.
Politische Vereinbarung bildet die Grundlage
Technisch gesprochen haben die Ministerpräsidenten eine politische Vereinbarung mit dem Bund getroffen. Der Ausgleich soll durch die Anpassung des Umsatzsteueranteils fließen. Werden Kommunen allerdings entlastet, vereinnahmt der Bund Steueranteile wieder für sich selbst, heißt es vom Deutschen Landkreistag. Was Gesetze kosten, wollen die Vertreter der staatlichen Ebenen einvernehmlich festlegen. Eine Arbeitsgruppe soll die Qualität der Kostenfolgenschätzung verbessern.
Nicht mehr in die neue Betrachtung fällt das viel kritisierte Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die gesetzlichen Krankenkassen. Der Entwurf war bereits im April durch das Kabinett gegangen. Allerdings deutet der Gemeindetag Baden-Württemberg die Statements nach dem Treffen so, dass die drohende Belastung der kommunalen Kliniken vermieden werden soll. „Dies wäre für die Kommunalfinanzen essenziell“, sagt Präsident Steffen Jäger.
Ausgenommen von der Konnexitätsvereinbarung ist ausgerechnet das Steuerrecht, um das es bald Verteilungskämpfe geben dürfte. Die Einkommensteuerreform für 2027 betrifft auch die 1101 Kommunen im Land, denen ein Anteil von 15 Prozent der Einkommensteuer zusteht, die in Baden-Württemberg erhoben wird.
Solche Lücken kritisiert Susanne Nusser, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des baden-württembergischen Städtetags. Neben den Steuergesetzen könnte auch die Bagatellgrenze von 200 Millionen angesichts etlicher Gesetze mit niedrigeren Kosten den Kommunen zu schaffen machen. Sie nennt den Kompromiss daher auch eine „Mogelpackung“.
Kommunalvertreter haben Ministerpräsidenten gebrieft
Schon vor der Bund-Länder-Einigung hatten Kommunalverbände die Ministerpräsidenten vor den Folgen gewarnt, wenn es zu keiner hundertprozentigen Kostenübernahme des Bundes kommt. „Wenn der Eigenanteil von 20 Prozent bei den Ländern verbleibt, darf dieser jedenfalls nicht bei den baden-württembergischen Kommunen landen“, fordert Landkreistagspräsident Achim Brötel, CDU-Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, zumal das Land an der Gesetzgebung beteiligt sei und nicht die Kommunen.
Städtetagsvertreterin Nusser nimmt beim 20-Prozent-Anteil das Land in die Pflicht. Es solle die finanzielle Verantwortung wahrnehmen und über jeweils neue Gesetze zur Zuständigkeit die Konnexitätspflicht für das Land auslösen. Bisher habe es oft auf bestehende Zuständigkeitsregeln verwiesen und so Kosten an die Kommunen weitergereicht.
Das Staatsministerium lässt sich hier nicht festnageln. Es verweist auf Staatsanzeiger-Anfrage auf die auskömmliche Ausstattung der Kommunen durch das Land. Bedeutsame Vorhaben würden ohnehin in der Finanzkommission zwischen Landesregierung und Kommunalverbänden ausverhandelt.
An den Kostentreibern für die Kommunen ändert das Agreement nichts, etwa an der Eingliederungs- oder der Kinder- und Jugendhilfe. Das Land will mehr Effizienz und Einfachheit herausverhandeln, doch die Kommunen machen angesichts der Haushalte für 2027 Druck: Antworten müssten im Herbst mit dem nächsten Teil des Zukunftspaktes kommen. „Das ist die letzte Möglichkeit, die Kommunen wirksam und dauerhaft zu entlasten“, sagt Gemeindetagspräsident Jäger.