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Debatten im Landtag

Termin für die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen bleibt weiter offen

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hat im Landtag keinen Zeitpunkt genannt, an dem die Rückzahlung der zu Unrecht zurückgeforderten Corona-Soforthilfen starten könnte. Die SPD kritisierte die Ministerin scharf.
Eine Person im lila Blazer spricht, grauer Hintergrund.

Die SPD im baden-württembergischen Landtag kritisert Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut wegen der schleppenden Rückzahlung der Corona-Soforthilfen scharf.

IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

Stuttgart. Die schwäbische Hausfrau musste in der politischen Debatte schon oft herhalten, doch am Mittwoch wurde sie im Landtag von der badischen Friseurin abgelöst. Die ist allerdings anders als die von Altbundeskanzlerin Angela Merkel oft bemühte Kunstfigur sehr real und hat dem Mannheimer SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Fulst-Blei nicht nur die Haare geschnitten, sondern auch ihr Leid wegen der Corona-Soforthilfen geklagt. Die Frau habe ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen, nachdem sie Corona-Soforthilfen, die sie zu Beginn der Corona-Pandemie erhalten hatte, zurückzahlen musste. „Die Ehrlichen sind die Dummen“, zitierte der SPD-Parlamentarier die Handwerksmeisterin, von der die Hilfen, wie von 62.000 anderen Unternehmern und Selbstständigen im Land zu Unrecht zurückgefordert worden waren.

Für Fulst-Blei ist dies ein Beispiel dafür, wie die heimische Wirtschaft durch die Fehler bei der Corona-Soforthilfe geschädigt wurde. Und das setze sich nun fort, weil die Rückzahlung der Hilfen aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg viel zu lange dauere. Hoffmeister-Kraut habe im Februar, als das Rückzahlungsgesetz im Landtag beschlossen wurde, von September als Starttermin für das Rückzahlungsgesetz gesprochen. Doch dies ist, wie berichtet , hinfällig geworden.

Vergabeverfahren soll im November abgeschlossen werden

Die Frage nach einem neuen Termin beantwortete Hoffmeister-Kraut im Landtag auch auf Nachfrage nicht. Sie kündigte aber an, dass die L-Bank das Vergabeverfahren für die Suche nach einem Dienstleister, der bei der Rückabwicklung der Hilfen unterstützt, im November abgeschlossen werden soll. Damit dürfte sicher sein, dass Anträge auf Rückerstattung erst im kommenden Jahr gestellt werden können. Denn die L-Bank und ihr externer Unterstützer müssen dann erst die Prozesse für die Rückerstattung aufsetzen. Dazu muss ein Onlineportal erstellt werden, weil das Verfahren ausschließlich digital abgewickelt werden soll.

Dass CDU-Ministerin kein Datum für den Beginn der Rückzahlungen nannte, wird vom Koalitionspartner gebilligt. „Es ist gut, dass das Wirtschaftsministerium ehrlich ist“, sagte Yannick Veits (Grüne) in seiner ersten Landtagsrede. Und Hoffmeister-Krauts Parteifreund Winfried Mack bekannte, „volles Vertrauen in das Wirtschaftsministerium“ zu haben. Vor einem halben Jahr war von Vertrauen allerdings nicht mehr allzu viel zu spüren. Damals hatten die Fraktionen von Grünen und CDU die Erarbeitung des Gesetzentwurfs für das Rückzahlungsgesetz an sich gezogen, weil im Wirtschaftsministerium nichts voranging.

Regierungsfraktionen verteidigen Antragsverfahren

Einen erneuten Vorstoß der SPD, die Rückzahlungen direkt, also ohne Antrag, auf die Konten der Soforthilfe-Empfänger zurückzuüberweisen und nur in Fällen, in denen das Geld wieder zurückkommt, nachzuarbeiten, lehnten sowohl die Ministerin als auch Vertreter der beiden Regierungsfraktionen ab. Sie halten nur ein Antragsverfahren für rechtssicher.

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