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Corona-Hilfen: Rückzahlung startet erst im kommenden Jahr

In diesem Jahr wird kein Geld mehr an Empfänger von Corona-Soforthilfen zurückfließen.
Imago/Steinach)Karlsruhe/Stuttgart. Ende Februar hatte der Landtag in einer Sondersitzung das Corona-Soforthilfe-Ausgleichsgesetz beschlossen , um die Rückzahlung von Zuschüssen an Unternehmen und Selbstständige zu ermöglichen, die die L-Bank zuvor zu Unrecht zurückgefordert hatte. Damals war die Rede davon gewesen, dass das Verfahren zur Rückzahlung im Herbst starten könnte, doch daraus wird nichts. Denn der Auftrag des Wirtschaftsministeriums an die L-Bank, sich um die Abwicklung des Rückzahlungsverfahrens zu kümmern, wurde erst vor wenigen Tagen, am 30. Juni, erteilt.
Die staatseigene L-Bank hatte schon im Februar betont, dass sie für die Rückzahlung der Soforthilfen personelle und technische Unterstützung eines externen Dienstleisters brauche. Die eigenen Ressourcen reichten dafür nicht aus. Denn es geht um 62.000 Fälle.
Ausschreibung für externen Dienstleister noch nicht veröffentlicht
Der Auftrag für die Unterstützung müsse europaweit ausgeschrieben werden, hatte die L-Bank bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss schon im Februar erklärt. Und für das Vergabeverfahren veranschlagen L-Bank und Wirtschaftsministerium etwa ein halbes Jahr.
Derzeit ist die Ausschreibung allerdings noch nicht veröffentlicht. Dies solle aber „zeitnah“ erfolgen, teilte ein Sprecher von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) auf Anfrage mit.
Damit ist klar, dass das Rückzahlungsverfahren nicht mehr in diesem Jahr starten kann. Wie lange es dauert, bis das digitale Portal, auf dem Betroffene ihre Ansprüche geltend machen können, tatsächlich online geht, ist noch offen. „Das Antragsportal wird freigeschaltet werden, wenn die erforderlichen technischen Ressourcen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen“, teilt das Wirtschaftsministerium mit, ohne einen Zeitpunkt zu nennen. Ob es zum ersten Jahrestag des Ausgleichsgesetzes am 25. Februar 2027 schon möglich ist, die Rückerstattung zu beantragen, erscheint nach dem gegenwärtigen Zeitplan zumindest zweifelhaft.
Suche nach möglichen Alternativen zur L-Bank für die Abwicklung dauerte drei Monate
Ebenso offen ist, wie viel Zeit zwischen dem Antrag und der Rücküberweisung des Soforthilfebetrags vergeht. „Zu einer Bearbeitungszeit im Einzelfall können wir keine Aussage treffen“, heißt es seitens des Wirtschaftsministeriums. Diese hänge auch davon ab, ob und in welchem Umfang die im Gesetz vorgesehene automatisierte Entscheidung genutzt werden könne. Wenn das Portal scharfgeschaltet ist, haben Empfänger von Corona-Soforthilfen, die diese nach der ersten Landesrichtlinie aus dem März 2020 beantragt hatten, ein halbes Jahr Zeit, um den Antrag zu stellen.
Das Wirtschaftsministerium begründet die Verzögerung gegenüber dem im Februar skizzierten Zeitplan unter anderem damit, dass man für die Abwicklung des Verfahrens auch Alternativen zur L-Bank geprüft habe. Denn bei der Bestimmung der für die Abwicklung der Ansprüche nach diesem Gesetz zuständigen Stelle seien „die allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorgaben einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu beachten“, hatte Hoffmeister-Kraut in einer Antwort auf eine Anfrage der Landtags-SPD formuliert. Allerdings hatte die dreimonatige Prüfung keine neuen, eventuell preiswerteren Kandidaten erbracht.
Kosten für das Land sind weiterhin unklar
Wie viel die Rückabwicklung der Soforthilfe-Rückforderung das Land kosten wird, ist weiterhin offen. Recht klar ist, dass Ansprüche von 437 Millionen Euro aus zu Unrecht eingeforderten Hilfen bestehen. Hinzu kommen Zinsen, die die L-Bank von den Empfängern gefordert hatte, und die Verwaltungskosten für das Verfahren. Doch die will die Wirtschaftsministerin derzeit nicht beziffern. Das hänge vom weiteren Verfahren und der Prüftiefe ab.
Ein kleinerer dreistelliger Millionenbetrag könnte aber möglicherweise dazukommen. Denn in der Begründung zum Gesetzentwurf war von 791 Millionen Euro Gesamtkosten aufgrund von Berechnungen des Wirtschaftsministeriums die Rede gewesen.