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Klagen vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe

Corona-Soforthilfe: Verweigerer gehen nicht in Berufung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg muss sich nicht mit den Klagen von Corona-Soforthilfeempfängern befassen, die sich nicht am Überprüfungsverfahren der L-Bank beteiligt hatten. Zwei Freiberufler hatten gegen die Rückforderung der Soforthilfe geklagt, waren damit vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gescheitert, verzichteten aber auf eine Berufung.
Verkehrsschild mit der Aufschrift „Verwaltungsgerichtshof“, Bäume im Hintergrund.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim muss sich vorerst nicht mit den Klagen von Corona-Soforthilfe-Empfängern befassen, die sich geweigert hatten, am Rückmeldeverfahren der L-Bank teilzunehmen.

IMAGO/Udo Herrmann)

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