Siegburg. Verbreitet eine Ärztin in einer WhatsApp-Gruppe im Krankenhaus Gesundheitsdaten eines Kollegen, verstößt dies gegen den Datenschutz. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg in einem nunmehr veröffentlichten Urteil (AZ: 1 Ca 1741/25).
Der Kläger war als Arzt in Weiterbildung in einer Klinik beschäftigt. Die Beklagte arbeitet dort als Stationsärztin. Es existierte eine WhatsApp-Chatgruppe von mehreren Ärzten, in der die Urlaubsplanung, Krankmeldungen und Dienstübernahmen abge...
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