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Gericht kippt Auflagen für Cannabisvereine

Von Berichtspflicht bis telefonische Rufbereitschaft: Das Regierungspräsidium Freiburg hatte dem Cannabisverein einige Regeln auferlegt.
Martin Schutt)Karlsruhe. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mehrere Auflagen des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg gegenüber einer Cannabis-Anbauvereinigung aufgehoben. Der Verein aus Eisingen bei Pforzheim hatte gegen die Nebenbestimmungen der Behörde geklagt. Das RP hatte die Erlaubnis zum nichtgewerblichen gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis mit mehreren Auflagen versehen. Unter anderem sollte der Verein Satzungsänderungen, Finanzberichte und Mitgliederzahlen vorlegen.
Darüber hinaus verpflichtete das RP die Anbauvereinigung, eine telefonische Rufbereitschaft für Vor-Ort-Kontrollen einzurichten. Im Falle einer angekündigten Kontrolle sollte innerhalb von 60 Minuten eine verantwortliche Person vor Ort erscheinen und der Überwachungsbehörde Zugang gewähren. Zudem untersagte das RP eine Vergütung von Vorstandsmitgliedern, die über das Maß einer geringfügigen Beschäftigung hinausgeht.
Konsumcannabisgesetz bietet keine ausreichende Rechtsgrundlage
Der Verein hielt die Nebenbestimmungen für rechtswidrig. Zur Begründung führte er an, dass das Konsumcannabisgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für die von der Behörde angeordneten Auflagen enthalte.
Nach mündlicher Verhandlung gab das Verwaltungsgericht der Klage statt und hob die angefochtenen Nebenbestimmungen auf. Die schriftliche Begründung der Entscheidung wird erst in einigen Wochen erwartet. Wenn sie vorliegen und das vollständige Urteil zugestellt ist, läuft die Rechtsmittelfrist.
Jurist zu Cannabis-Auflagen: „Ich will, dass das Gesetz eingehalten wird“ | Staatsanzeiger BW