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Mehr Tempo, aber auch mehr Unsicherheiten

Bei Bauleistungen ist die Grenze für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf eine Million Euro gestiegen.
Wolfgang Leja; Grafik/Quelle: Staatsanzeiger, Gestaltung: Stümer)Stuttgart . Die höheren Wertgrenzen sollen Vergabeverfahren vereinfachen und beschleunigen. Herzstück der Reform sind die Erleichterungen für Direktaufträge. Bis zu einem Auftragswert von 100 000 Euro können Aufträge direkt und ohne die formellen Verfahrensschritte einer Ausschreibung oder eines Teilnahmewettbewerbs vergeben werden.
„Die Vergabestellen in Baden-Württemberg haben durch die höheren Wertgrenzen einen größeren Ermessensspielraum und mehr Verantwortung“, sagt Jonathan Birkner, Vergabeberater des Staatsanzeigers. Gemeinsam mit seinem Team hat er die Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass 70 Prozent der befragten Vergabestellen die neu gewonnenen Freiräume unterhalb der Schwellenwerte regelmäßig nutzen – insbesondere größere Kommunen. Rund ein Viertel greift zumindest gelegentlich darauf zurück. Kleinere Gemeinden – bis 5000 Einwohner – sind dagegen deutlich zurückhaltender. „Darin spiegelt sich wider, dass größeren Kommunen mehr personelle und fachliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Entsprechend wird das Thema sehr unterschiedlich wahrgenommen“, sagt Birkner.
Höhere Wertgrenzen sind kein Freibrief
Mit den erhöhten Wertgrenzen werden deutlich mehr Aufträge ohne förmliches Ausschreibungsverfahren vergeben. „Ein Freibrief ist das jedoch nicht“, betont Birkner. „Auch bei Direktaufträgen und vereinfachten Verfahren müssen öffentliche Auftraggeber die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.“ Zudem sollten wettbewerbliche Elemente soweit möglich berücksichtigt werden.
Knapp 60 Prozent der Kommunen haben ihre internen Vergaberichtlinien an die neue Situation angepasst. Mehr als 40 Prozent der befragten Vergabestellen haben zudem ihre Vorgaben für Dokumentation und Kontrolle nachgeschärft. Ein Viertel hat bislang keine Anpassungen vorgenommen. 18 Prozent sehen hierfür keinen Bedarf. „Mit den größeren Handlungsspielräumen steigt die Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation“, sagt Birkner. „Im Nachhinein sollte gut nachvollziehbar sein, warum ein bestimmtes Vorgehen gewählt wurde und auf welcher Grundlage Wirtschaftlichkeit und Preisangemessenheit bewertet wurden.“
Auftragswertschätzung sollte gut dokumentiert sein
Eine wichtige Rolle kommt der Auftragswert-Schätzung zu: „Sie entscheidet darüber, ob ein Auftrag innerhalb oder oberhalb der Wertgrenzen liegt und damit auch darüber, welche Vergabeverfahren zulässig sind“, so Birkner. „Deshalb sollte nachvollziehbar dokumentiert sein, wie der Auftragswert ermittelt wurde.“
Einzelne Kommentare machen deutlich, dass die höheren Wertgrenzen nicht überall auf Zustimmung stoßen. Ein Teilnehmer formuliert es deutlich: „Wir haben nicht wirklich positive Erfahrungen mit den höheren Wertgrenzen gemacht.“
Und sie führen offenbar auch zu mehr Unsicherheiten. So scheint häufig unklar, wie die Wirtschaftlichkeit einer Beschaffung ausreichend nachgewiesen werden kann. Manche Mitarbeiter fühlen sich mit einem geregelten Vergabeverfahren sicherer.
Teils kritisch äußern sich Beschäftigte Zentraler Vergabestellen, die die Verfahren für mehrere Fachbereiche bündeln: „Wenn die Fachämter jetzt Direktaufträge bis 100 000 Euro selbstständig durchführen dürfen, übernehmen sie Aufgaben, von denen sie ursprünglich durch die Zentrale Vergabestelle entlastet werden sollten.“ Andernorts herrscht Skepsis. „Die Fachämter besitzen meistens nicht das vergaberechtliche Wissen, den Direktauftrag richtig durchzuführen.“ Oder: Aufträge würden häufig an dieselben Unternehmen vergeben. Wieder andere zweifeln daran, ob tatsächlich die wirtschaftlichsten Angebote den Zuschlag erhalten.
Birkner rät dazu, die Expertise der Zentralen Vergabestelle möglichst weiter einzubinden. „Unsaubere Vergaben können zu teuren Aufträgen und schlechten Vertragsbedingungen für Kommunen führen“, warnt der Vergabeberater.
Erhöhte Wertgrenzen für Kommunen
Seit dem 1. Januar 2025 gelten die erhöhten Wertgrenzen für Kommunen in Baden-Württemberg. Danach können sie Aufträge bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro netto direkt vergeben. Bei Liefer- und Dienstleistungen können Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis 216.000 Euro erfolgen; bei Bauleistungen liegt die Grenze für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei einer Million Euro. Freihändige Vergaben sind bis 216.000 Euro möglich. Die Regelungen sind bis zum 30. September 2027 befristet.