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Rechtsanspruch

„Acht mal fünf“: Wilhelmsfeld setzt beim Ganztag auf Vollzeit

Wenn die Schüler aus den Sommerferien zurück kommen, gilt der Rechtsanspruch auf Ganztag. Wilhelmsfeld bietet dann einen umfangreichen Betrieb an: acht Stunden an fünf Tagen.
Lehrerin steht vor Tafel, Kinder an Tischen, Tafel mit "Moritz" beschrieben.

Kommunen setzen den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen unterschiedlich um.

dpa/Marijan Murat)

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