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Rechtsanspruch ab September

Fragen und Antworten: Ganztagsbetreuung in der Grundschule – das muss man wissen

Ab Herbst haben Erstklässler in Baden-Württemberg Anspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung pro Tag. Doch reicht das Angebot? Was Eltern zu Plätzen, Kosten und Ferien wissen sollten.
Zwei Personen sitzen an einem Tisch, der Junge hält einen Bleistift.

Ab dem kommenden Schuljahr gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunächst für Erstklässler. Eltern können selbst entscheiden, ob und wie lange ihr Kind das Angebot nutzt.

IMAGO//Image Source)

Stuttgart. Für kleine Kinder ab einem Jahr gilt schon seit vielen Jahren: Wollen die Eltern einen Betreuungsplatz haben, dann muss das Kind auch einen bekommen. Seit 2013 gibt es einen entsprechenden Rechtsanspruch, den Eltern seither auch einklagen können.

Wechselte das Kind dann in die Grundschule, mussten sich die Eltern nach dem Unterrichtsende wieder selbst um die Betreuung ihrer Kinder kümmern – sofern es vor Ort keinen Hort oder andere Angebote gab. Nun greift bald auch in diesem Fall ein Rechtsanspruch auf Betreuung . Wie sieht er genau aus? Gibt es genügend Plätze? Und was kostet das? Ein Überblick.

Was ändert sich?

Ab dem neuen Schuljahr, das in Baden-Württemberg Mitte September beginnt, müssen Kinder an Grundschulen, wenn die Eltern das wünschen, an fünf Tagen in der Woche mindestens acht Stunden lang betreut werden.

Für wen gilt das neue Angebot?

Zunächst gilt der Rechtsanspruch erst einmal nur für die Erstklässler, die zum neuen Schuljahr eingeschult werden. In den vergangenen Jahren waren das immer ungefähr 110.000 Schüler. Der Anspruch wächst dann in den kommenden Jahren mit den Schülern mit, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder im Grundschulalter die Angebote in Anspruch nehmen können. Es gibt aber keine Pflicht. Ob und wie lange die Kinder betreut werden, entscheiden die Eltern.

Gibt es genügend Plätze?

Das ist die große Frage. Im Februar hatte das Institut der Deutschen Wirtschaft die Bedarfe ausgerechnet und war zu dem Ergebnis gekommen, dass in Baden-Württemberg bis 2029 mindestens 22.400 weitere Plätze in der Ganztagsbetreuung eingerichtet werden müssten, um die voraussichtlichen Bedarfe der Eltern zu decken. Dabei gingen die Forscher von Betreuungswünschen aus, die die Eltern 2024 geäußert hatten. Sollte der Wunsch der Eltern nach Betreuung noch ansteigen, müssten der Studie zufolge noch deutlich mehr Plätze geschaffen werden.

Wie das Verhältnis von Bedarf und Nachfrage im Land konkret aussieht, ist nicht ganz klar. Eine flächendeckende Erhebung gebe es nicht, sagte ein Sprecher des Gemeindetages. Die Rückmeldungen der Städte und Gemeinden seien sehr unterschiedlich. In manchen Kommunen reichten die bestehenden Angebote aus, um die Nachfrage zu decken, mancherorts zeichneten sich aber auch Engpässe ab.

Die Kommunen gehen zudem davon aus, dass der Bedarf noch steigen dürfte. Die Erfahrung zeige, dass neue Rechtsansprüche häufig auch zusätzliche Nachfrage erzeugten, so der Sprecher des Gemeindetags.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Betreuung teilen sich Land und Kommunen. Im Herbst vergangenen Jahres hatten sich Land und Kommunen darauf verständigt, dass das Land 68 Prozent der Betriebskosten für die Betreuung übernimmt. Der Rest bleibt dann bei den Städten und Gemeinden hängen. Die können auch die Eltern mit Beiträgen an der Finanzierung beteiligen.

Was kostet das für Eltern?

Das hängt vom Wohnort ab und davon, wie das Ganztagsangebot aussieht. Gehen die Kinder auf eine Ganztagsschule, dann müssen Eltern für die Zeit des Unterrichts nichts extra zahlen, die Kosten trägt das Land. Nutzen die Eltern die kommunalen Angebote zur Betreuung nach dem Unterricht, dann können die Städte und Gemeinden Elternbeiträge erheben. In Karlsruhe gilt etwa eine Modullösung. Eltern, die ihr Kind von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr betreut haben wollen, müssen dafür 150 Euro im Monat bezahlen. In Ulm kostet eine Betreuung von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr nach Angaben der Stadt 100 Euro pro Monat.

Wie sieht es mit den Ferien aus?

Der Rechtsanspruch gilt nach Angaben des Kultusministeriums auch in den Schulferien. Einzige Ausnahme: An 20 Werktagen im Jahr, also insgesamt vier Arbeitswochen, darf die Betreuung geschlossen sein. Wenn Eltern das wünschen, können sie die Betreuung auch nur in den Ferien in Anspruch nehmen. Auch dafür können die Kommunen Gebühren erheben. In Karlsruhe kostet eine Ferienwoche etwa 100 Euro.

Wird die Grundschule jetzt zur Ganztagsschule?

Nicht zwingend. Ob eine Grundschule zu einer Ganztagsschule wird, entscheidet der Schulträger, in den meisten Fällen ist das die örtliche Kommune. Für die Träger ist die Umwandlung ihrer Grundschulen in Ganztagsgrundschulen aber eine Möglichkeit, sich etwas zu entlasten. Denn dauert der Unterricht an der Schule länger, müssen weniger kommunale Zusatzangebote gemacht werden, um die acht Stunden Betreuung sicherzustellen.

Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg nach Angaben des Kultusministeriums ab dem kommenden Schuljahr 1080 Ganztagsgrundschulen. Damit wird an weniger als der Hälfte aller Grundschulen (rund 2500) ganztags unterrichtet. Wie häufig die Kinder an den Schulen jede Woche auch am Nachmittag unterrichtet werden, unterscheidet sich ebenfalls stark. Das Kultusministerium sieht Modelle von drei Tagen mit je sieben Stunden bis zu fünf Tagen je acht Stunden vor. Diese maximale Ausprägung hat aber laut Ministerium bisher keine einzige Schule gewählt.

Was mache ich, wenn ich keinen Platz bekomme?

Erhalten Kinder keinen Platz, können die Eltern zunächst Widerspruch einlegen. Wird der Rechtsanspruch weiterhin nicht erfüllt, ist auch eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Die Familien können so einen Platz einfordern oder Schadenersatzansprüche stellen, wenn sie Verdienstausfälle hinnehmen oder eine Betreuung bezahlen müssen. (dpa/lsw)

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