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Gerichtsentscheidung

Fußschmerzen nach langem Marsch sind kein Dienstunfall

Das Verwaltungsgericht Aachen weist die Klage eines Bundeswehrangehörigen ab, weil der bereits vorgeschädigt war
Mehrere Personen in Uniformhosen und Stiefeln marschieren auf einer Straße.

Fußschmerzen nach einem Marsch zählen nicht als Dienstunfall, wenn man bereits fußgeschädigt war. 
Foto: dpa/CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

M. Herrgoss)

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