Aachen. Nicht alle körperlichen Beschwerden, die während oder nach einer dienstlichen Tätigkeit auftritt, zählen automatisch als Dienstunfall. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Aachen und lehnte damit die Klage eines Bediensteten der Bundeswehr ab (AZ: 1 K 2337/25). Im vorliegenden Fall war der Kläger mit seinem Fußleiden bereits vorgeschädigt, wie das VG mitteilt.
Der Kläger litt bereits an verschiedenen Erkrankungen
Der 1974 geborene Kläger ist Bediensteter der Bundeswehr. Er ...
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