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Kommunalfinanzen

Hunderte Kommunen legen Jahresabschlüsse zu spät vor

Bei den Jahresabschlüssen kommen Baden-Württembergs Rathäuser vielerorts nicht hinterher. Dies zeigt eine kurzfristige Abfrage des Innenministeriums. Gründe dafür sind unter anderem Personalmangel und eine hohe Arbeitsbelastung.
Person in Anzug, arbeitet mit Aktenordner und Taschenrechner am Schreibtisch.

Viele Kämmerer sind bei den Jahreabschlüssen im Verzug. Gründe sind unter anderem Personalmangel und eine hohe Arbeitsbelastung.

Christin Klose)

Stuttgart. Hunderte Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben teils erhebliche Rückstände bei ihren Jahresabschlüssen. Teilweise betragen die Verzögerungen mehrere Jahre, wie aus der am Freitag veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervorgeht.

In der Tabelle des Innenministeriums stehen allerdings nur 899 Kommunen von insgesamt 1101. Dennoch ergibt diese „kurzfristige Abfrage“ eine klare Tendenz: Bei 575 Kommunen enthält die Angabe zum Jahresabschluss ausdrücklich das Wort „ausstehend“. Das sind 64 Prozent der in der Tabelle erfassten Städte und Gemeinden. Zusätzlich gibt es Fälle, in denen etwa, „sollen bis Ende 2027 abgeschlossen sein“ oder „zeitnah geplant“ angegeben ist. Rechnet man diese hinzu, ergeben sich 609 Kommunen mit noch nicht vollständig aufgearbeiteten Jahresabschlüssen. Das entspricht rund 67 Prozent der 899 erfassten Kommunen.

Das Ministerium betont, dass eine belastbare Erhebung bei allen baden-württembergischen Städten und Gemeinden innerhalb der eingeräumten Frist nicht leistbar gewesen sei.

Ministerium hat Strafmaßnahmen noch nicht ergriffen

Diese Zahlen decken sich mit Medienberichten vom Frühjahr. Auf Anfrage des Staatsanzeigers bestätigte das Innenministerium im März, dass nur rund ein Drittel der Städte und Gemeinden keinen oder einen Rückstand von bis zu einem Jahr bei den Jahresabschlüssen haben – beziehungsweise dass dieser bei zwei Dritteln fehlt.

Als Hauptgründe für die Versäumnisse nennt das Ministerium Personalengpässe in den Kämmereien. Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung, häufige Wechsel und Krankheiten sowie eine allgemein hohe Arbeitsbelastung würden die fristgerechte Erledigung der Aufgaben erschweren. Zudem nennt das Ministerium den Aufwand zur Erstellung der Eröffnungsbilanz im Zuge der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik. 

Strafmaßnahmen gegen die säumigen Kommunen wurden laut Innenministerium bislang nicht ergriffen. Stattdessen setzten die Rechtsaufsichtsbehörden auf Zeitpläne, Berichtspflichten und Zielvereinbarungen, um die Rückstände abzubauen. Um eine Rückkehr zu den gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, hat das Land vor einem Jahr einen Erlass herausgegeben. Dieser erlaube den Kommunen Erleichterungen bei der Aufstellung der Abschlüsse für die Jahre bis 2023, hieß es. Voraussetzung sei ein konkreter Zeitplan zur Abarbeitung der Rückstände bis Ende 2029.

Säumigen Kommunen könnten Fördergelder fehlen

Rechtlich gibt die Gemeindeordnung einen klaren Rahmen vor: So ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Im Anschluss hat das Rechnungsprüfungsamt diesen innerhalb von vier Monaten zu prüfen. Dann muss der Jahresabschluss vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festgestellt werden.

Die Feststellung ist für die Kommunen und die Rechtsaufsichtsbehörden wichtig, um eine tragfähige Haushaltsplanung aufstellen und diese beurteilen zu können. Fehlende Jahresabschlüsse erschweren eine verlässliche Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage. Die Vorlage eines Abschlusses kann auch Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln sein.

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