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Kreisfinanzen

Landkreise fordern die Verlängerung des Rechnungszuschlags für die Krankenhauskosten

Die Landkreise beklagen schon lange die Finanzierungslücken bei der Krankenhausversorgung. Mit dem Monatswechsel ist eine neue Sorge hinzugekommen: Der Rechnungszuschlag fällt weg.
Mehrere mit Plastikfolie verdeckte Krankenhausbetten an einem Fenster.

Immer teurer wird die Krankenhauspflege. Nun ist ein Kostendämpfer weggefallen.

Foto: Frank Sorge via www.imago-images.de)

Stuttgart. Eine wichtige Finanzierungshilfe für die öffentlichen Krankenhäuser ist der Rechnungszuschlag. Diese freiwillige Finanzhilfe von 3,25 Prozent, den der Bund den Krankenhäusern bezahlt, ist zum November ausgelaufen. Der Zuschuss hat verhindert, dass die 880-Millionen-Lücke, die die Kommunen mit ihren Kliniken einfahren, nicht die Milliarden-Grenze erreicht, wie Heiner Scheffold, parteiloser Landrat des Alb-Donau-Kreises und Vorsitzender der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft im Staatsanzeiger erläutert hat.

Nun warnt der Deutsche Landkreistag davor, dass durch die schwierige Finanzsituation die Krankenhausversorgung besonders auf dem Land in Gefahr geraten könnte. Die Reform der Krankenversicherung bürde den Klinken bereits jetzt erhebliche Mehrbelastungen auf, die Landkreise mussten ihre Kliniken schon mit Milliardenbeträgen stützen. Nachdem aber der Rechnungszuschlag am Monatsende ausgelaufen ist, sollen sie ab Januar 2027 mit Pauschalzuschlägen ausgeglichen werden. Völlig unzureichend, meint der kommunale Spitzenverband. Er fordert, zumindest den Zuschlag für die Krankenhäuser in voller Höhe fortzuführen.

Finanzielle Schwierigkeiten angekündigt

„Gerade weil das GKV-Sparpaket so große Lasten auf die Kommunen verschiebt, erwarten wir schon, dass der Bund dann wenigstens den Rechnungszuschlag verlängert. Wenn die Unterstützung jetzt wegfällt, geraten weitere Krankenhäuser in finanzielle Schwierigkeiten“, sagt Präsident Achim Brötel, CDU-Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises. Die ab Januar 2027 vorgesehenen Zuschläge von 27,30 Euro je Behandlungsfall im Jahr 2027 seien kein ausreichender Ersatz. Im November und Dezember stehe selbst diese begrenzte Entlastung noch nicht zur Verfügung.

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