Gerichtsentscheid Verwaltungsgerichtshof setzt neue Biberverordnung des Landes vorläufig außer Kraft
Kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode hatte Grün-Schwarz noch die Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber beschlossen. Diese sieht vor, dass Biber vergrämt oder, wenn das nicht funktioniert und die Schäden zu hoch sind, auch geschossen werden können. Das Problem: Biber sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat nun einem Eilantrag stattgegeben. Vorläufig darf die neue Biberschutzverordnung nicht angewandt werden.