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Gerichtsentscheidung
Arbeitgeber kann Handy verbieten
Ein Arbeitgeber kann die private Nutzung eines Smartphones während der Arbeitszeit verbieten, ohne dass der Betriebsrat mitbestimmt. Diese Weisung des Arbeitgebers sei nicht mitbestimmungspflichtig, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) (AZ: 1 ABR 24/22).
Auch ohne Mitbestimmung des Betriebsrats darf ein Arbeitgeber die Nutzung privater Smartphones während der Arbeitszeit untersagen.
Erfurt. Der vom BAG zu entscheidende Fall betraf einen Betrieb im Bereich der Automobilzulieferungsindustrie. Ende 2021 erfolgte durch die Werksleitung ein Aushang mit dem Hinweis, dass jede Nutzung von Mobiltelefonen zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit nicht gestattet ist.
Der im Unternehmen existierende Betriebsrat war der Auffassung, dass hier Mitbestimmungsrechte verletzt worden seien und forderte den Arbeitgeber auf, das Verbot zurückzunehmen. Nachdem der Arbeitgeber dieser Auffor...