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Laut Umfrage: Bewerber entscheiden meist schon nach 30 Sekunden

Laut einer Umfrage der mobilen Job-Plattform Hokify sind Stellenanzeigen häufig handwerklich schlecht gemacht.

Laut einer Umfrage sind Stellenanzeigen häufig unverständlich.

dpa/Shotshop)

Freiburg. Ob Tageszeitung, Online-Jobportal oder Social-Media: Stellenanzeigen sollten dort veröffentlicht werden, wo sie auf die avisierte Zielgruppe treffen. Denn Stellenanzeigen sind die wichtigsten Recruiting-Instrumente.

Damit die richtigen Personen angesprochen und zur Bewerbung motiviert werden, müssen diese richtig formuliert sein. Denn die Jobsuchenden entscheiden binnen 30 Sekunden, ob sie sich für eine Stelle bewerben oder nicht, wie das Online-Portal Haufe berichtet. Grundlage ist eine Umfrage der mobilen Job-Plattform Hokify unter 1000 Bewerbern.

24 Prozent der Stellensuchenden brauchen demzufolge nicht länger als eine halbe Minute, um sich für oder gegen eine Bewerbung zu entscheiden. Weitere 38 Prozent der Jobsuchenden lassen sich immerhin zwischen einer bis zu fünf Minuten Zeit für diese Entscheidung.

Die Umfrage zeige zudem, dass die Stellenanzeigen aus Sicht der Befragten durchaus verbesserungsbedürftig sind: Nur 24 Prozent sagen, dass sie normalerweise alle für eine Bewerbung notwendigen Infos in den Inseraten finden. Wichtigste Faktoren für die Bewerbung seien aus Sicht der Befragten klare Angaben zu dem Arbeitsort, zum Gehalt und zur Arbeitszeit.

Trotz zunehmender Unterstützung von Chat GPT und anderer generativer KI sei den Angaben zufolge immer noch zu beobachten, dass die meisten Stellenanzeigen handwerklich schlecht umgesetzt sind. Sie seien austauschbar, enthielten massenhaft Füllwörter und Substantivierungen. Und anstatt konkret die Stelle und Aufgabe zu beschreiben, strotzen sie vor austauschbaren Allgemeinplätzen. Der Klick auf den „Bewerben“-Button bleibt aus, wie die Hokify-Umfrage bestätigte.

Eine große Gefahr unprofessioneller Stellenanzeigen sei auch, dass diese gegen das geltende Recht verstoßen. Beim Formulieren ist vor allem auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu achten. Falsch getextete Stellenanzeigen können den Verdacht einer unzulässigen Benachteiligung erwecken und zu einer Schadensersatzklage führen.

Stellenanzeigen müssen inhaltlich als auch sprachlich überzeugen und auch so gestaltet sein, dass erkennbar ist, an welche Zielgruppe sie sich richtet und was das Unternehmen als Arbeitgeber ausmacht.

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