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WhatsApp

Dürfen Behörden WhatsApp benutzen?

Während der Corona-Pandemie war es für Kommunen schwer, mit Bürgern in Kontakt zu bleiben. Einige von ihnen haben deshalb den Messengerdienst WhatsApp genutzt. Auch heute ist der direkte Draht zum Bürger ein wichtiges Anliegen. Doch ist das mit WhatsApp erlaubt? Wir haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und des Landes gefragt.

Wie mit Bürgern in Kontakt bleiben? Zu Coronazeiten nutzten etliche Kommunen WhatsApp dafür.

dpa/Weronika Peneshko)

Stuttgart . „Bing!“ ertönt es aus dem Smartphone. Prompt leuchtet eine WhatsApp-Nachricht von der Gemeinde auf. „Neue Veranstaltung zum Bürgerentscheid Neue Stadtbücherei“, schreibt der Bürgermeister und animiert die Bürger, daran teilzunehmen.

Klingt nach einer Win-Win-Situation: Die Bürger wissen über alles Wichtige aus der Gemeinde Bescheid, die Kommune muss dafür keinen großen Aufwand betreiben. Doch obwohl das alles sehr einfach klingt, ist das alles andere als unbedenklich.

WhatsApp-Verbot für Bundesbehörden

Bereits 2020 ging ein Rundschreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) an alle oberen Bundesbehörden und Bundesministerien heraus. Darin schließt er die Nutzung von WhatsApp aus. “ Allein durch die Versendung von Nachrichten werden jedes Mal Metadaten an  WhatsApp  übermittelt. Es ist davon auszugehen, dass diese dann unmittelbar an  Facebook weitergegeben werden“, lautet unter anderem die Begründung. 

Auch heute hat sich an dieser Einschätzung nichts geändert, erläutert Pressesprecherin Wenke Kant. Noch immer  liefen rechtliche Verfahren. Diese sollen klären, ob, welche und zu welchen Zwecken Metadaten durch WhatsApp und deren Mutterkonzern Meta, zu dem auch Facebook gehört, verarbeitet werden. Hierbei habe die irische Datenschutzbehörde ( DPC ) die federführende Zuständigkeit. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat erst kürzlich gefordert, dass die DPC die offenen Fragen endlich abschließend klärt.

Besonders kritisch müsse der potenzielle Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook hinterfragt werden, sagt Kant . Dies gilt auch im Hinblick auf die Erhebung von Telefonnummern mittels Adressbuchupload durch WhatsApp. Das Unternehmen kann auf diese Art alle Kontaktdaten eines Nutzers verarbeiten, die auf dessen Mobiltelefon hinterlegt sind. Und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Kontakt selbst WhatsApp nutzt oder nicht.

Auch Facebook-Seiten betroffen

Genauso bedenklich ist entsprechend das Betreiben von Seiten auf Facebook und Instagram. Im Februar 2023 hat der Bundesdatenschutzbeauftragte dem Bundespresseamt ( BPA ) die Nutzung ihrer Facebook-Seite untersagt. Das Bundespresseamt hat dagegen geklagt. Das Verfahren läuft derzeit. Die Klage habe aufschiebende Wirkung, erklärt Kant, sodass das BPA die Fanpage vorläufig bis zum Ausgang des gerichtlichen Verfahrens weiter betreiben kann.

Das gilt für Landesbehörden und Kommunen

Auch für Landesbehörden sowie auf kommunaler Ebene gilt: „Öffentliche Stellen sind bei der Nutzung von digitalen Anwendungen verpflichtet, einen datenschutzkonformen Einsatz sicherzuzustellen“, erklärt Cagdas Karakurt, Pressesprecher des Landesdatenschutzbeauftragten (LfDI) Tobias Keber. Behörden müssten die Datenschutzkonformität auch darlegen können, so schreibt es die Datenschutzgrundverordnung vor.

„Grundsätzlich können sich öffentliche Stellen nicht auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses stützen. Auftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken nutzen, kommen grundsätzlich für staatliche Stellen nicht in Betracht“, so Karakurt.

Tipps für Kommunen

Was können Behörden also tun, um mit Bürgern in Kontakt zu bleiben? Karakurt empfiehlt, einen Mastodon-Account auf dem vom Landesdatenschutzbeauftragten (LfDI) betriebenen Server bawü.social zu nutzen. Knapp 100 Accounts würden diese Möglichkeit bereits nutzen. Zudem betreibt der LfDI eine eigene Videoplattform, um Videos datenschutzfreundlich zur Verfügung zu stellen.

Behörden sollten zudem Informationen immer ohne Zugangsbarrieren zur Verfügung stellen. Bürger sollten sich nicht erst dafür anmelden müssen.

Newsletter seien ebenso empfehlenswert, wie aktive Online-Redaktionen, die auf der eigenen Website  Informationen bereitstellen.

„Nach unserer Kenntnis nutzen Behörden etwa auch Messengerdienste wie Threema, Signal und Matrix für ihre Kommunikation. Die Bundeswehr hat einen eigenen sicheren Messenger auf Basis von Matrix aufgebaut, ähnlich die französische Regierung“, ergänzt Karakurt.

Tiktok-Verbot auf Diensthandys?

Auch die Videoplattform Tiktok ist aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich. Im Juni 2023 riet der Landesdatenschutzbeauftragte v or dem Hintergrund, dass zahlreiche Regierungen die Nutzung von Tiktok auf Dienstgeräten untersagen und es starke Bedenken in Bezug auf Spionage, IT-Sicherheit und Datenschutz gibt, vom Einsatz von Tiktok ab. Für die Beschäftigten der EU-Kommission gilt bereits ein Tiktok-Verbot auf Diensthandys.

Mehr dazu im Artikel: Social Media: Braucht es ein Verbot von Tiktok auf Diensthandys?

Einen Kommentar zum Thema „Dürfen Behörden WhatsApp nutzen?“ gibt es hier: Noch viele offene Fragen | Staatsanzeiger BW

Pia Hemme

Online-Redaktion

0711/ 666 01 144

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