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Comeback

Ein Comeback zum ehemaligen Job müssen beide wollen

Wer seinen Job kündigt, um neue Erfahrungen zu machen, danach aber gerne wieder in den ehemaligen Betrieb zurück möchte, hat es nicht einfach. Die Bundesagentur für Arbeit aber rät Arbeitgebern, den Kontakt nicht abreißen zu lassen und eine Wiederkehr zu ermöglichen.

Ein Bumerang kommt meistens wieder zurück - so wie manche Arbeitnehmer dies gerne tun würden, wenn sie erst gekündigt und neue Erfahrungen an anderer Stelle gemacht haben und dann merken, dass es im "alten" Job eigentlich doch schön war.

IMAGO/SteveAllenPhoto)

Nürnberg. Man sieht sich bekanntlich immer zwei Mal im Leben und dies kann auch für den Job gelten. Einerseits nimmt zwar die Jobwechselbereitschaft zu, andererseits sollten vorausschauende Arbeitgeber die Rückkehr („Rehiring“ oder Boomerang Hiring“) von ehemaligen Mitarbeitern nicht verhindern, heißt im Personalmagazin Faktor der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Man kennt sich und weiß um die Stärken und Schwächen

Die Vorteile einer Wiedereinstellung seien demnach, dass man sich bereits kenne und damit um die Stärken und Schwächen der Person weiß und auch der Ehemalige sein bisheriges Unternehmen gut kennt und vielleicht neu zu schätzen weiß, wenn er übergangsweise andere Erfahrungen gemacht hat.

Außerdem hätten Rückkehrende im neuen Job neue Skills, Perspektiven und Erfahrungen gesammelt, heißt es weiter. „Als Arbeitgeber können Sie von frischen Ideen nur profitieren. Eventuell sparen Sie so gleich die ein oder andere Weiterbildung oder Schulung ein“, heißt es in dem Personalmagazin weiter.

Zudem könne man bei einer geplanten Rückkehr gleich dreifach sparen: „Ein erstes Einstellungsverfahren fand bereits statt. Ein erneuter oder gar mehrstufiger Recruiting- und Auswahlprozess ist somit im Regelfall entbehrlich – zumindest bei gleicher oder ähnlicher Position. Das gilt auch für das Onboarding. Damit sparen Sie viel Zeit, Geld und personellen Aufwand.“

Wenn ehemalige Beschäftigte zurückkehren wollen und für den ehemaligen Arbeitgeber werben, könne dies im Idealfall sogar neue Mitstreiter vom zwischenzeitlichen Arbeitgeber anziehen. „Ein (potenzielles) Personal-Plus für Sie!“, empfiehlt die Bundesagentur weiter.

Allerdings gebe es auch Risiken: Wie in einer persönlichen Beziehung könnten bei dem/der Ex passieren, dass der ehemalige „Trennungsgrund“ erneut aufflammt oder latent bleibt. Deshalb sollte man beim Recruiting beachten, dass man die Rückkehrwilligen im Zweifel den gesamten Recruiting-Prozess nochmals durchlaufen lässt. „Das bedeutet, sie werden wie alle anderen Bewerbenden für eine Stelle behandelt und nehmen an Auswahlrunden teil.“

Ausführlich mit Führungskräften und Teamkollegen besprechen

Für ein erfolgreiches Rehiring empfiehlt die Bundesagentur den Arbeitgebern, dass diese sich hierzu ausführlich mit ehemaligen Führungskräften und Teamkollegen austauschen, um mögliche Probleme aufzuspüren und zu lösen. Außerdem sollte man immer Offenheit signalisieren und Kontakt halten.

Ralf Schick

Redakteur Landeskundliche Momente und Beruf und Karriere

0711 66601 185

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