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Gerichtsentscheidung

Keine Kürzung des Rentenfaktors: Allianz-Klausel in Verträgen ist rechtswidrig

Eine einseitig formulierte Klausel, die zur Kürzung des Rentenfaktors in schlechten Zeiten führt, widerspricht geltendem Recht. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Die Einführung einer Klausel in einem Lebensversicherungsvertrag der Allianz zur Kürzung des Rentenfaktors war rechtswidrig.

IMAGO/Pogiba Aleksandra)

Stuttgart. Die Allianz Lebensversicherungs-AG darf keine Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors wegen unangemessener Benachteiligung in ihren Verträgen verwenden. Dies sei rechtswidrig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (AZ: 2 U 143/23). Gegen die Klausel hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt.

Rentenfaktor wurde in Riester-Verträgen gekürzt

Die Allianz hatte in Riester-Verträgen den ursprünglich zugesagten Rentenfaktor und damit die Rentenhöhe reduziert. Sie berief sich dabei auf eine Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die ihr eine nachträgliche Herabsetzung ermöglichen sollte.

Darin steht: „Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 a Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 € Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können.“

Klausel wurde einseitig zugunsten der Versicherung formuliert

Mit dieser Klausel werde allein das Interesse des Versicherers verfolgt, die Rentenhöhe abzusenken. Die Klausel sehe hingegen nicht vor, dass die Absenkung wenigstens teilweise wieder rückgängig gemacht werde, wenn sich die Verhältnisse wieder nachhaltig besserten.

Das Gericht betonte zudem, dass eine freiwillige Zusage des Versicherers, den Rentenfaktor gegebenenfalls wieder zu erhöhen, nicht ausreiche. Diese müsse sich vielmehr aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist zugelassen.

Die Allianz hatte den Rentenfaktor für einen betroffenen Riester-Vertrag von 38,74 Euro auf 30,84 Euro je 10 000 Euro Policenwert gesenkt. Dabei handelt es sich um eine Kürzung um rund 20 Prozent.

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