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Inflationsausgleichsprämie

Programmierarbeiten für Inflationsausgleichsprämie sehr aufwändig

Anfang Dezember des vergangenen Jahres wurde bei den Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten unter anderem eine einmalige Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Bis es zur ersten Auszahlung kommt, dauert es allerdings noch bis mindestens Ende März 2024.

Die in den Tarifverhandlungen ausgehandelte Inflationsausgleichsprämie für die Landesbeschäftigten wird frühestens im März ausbezahlt.

dpa/ZUMAPRESS/Sachelle Babbar)

Stuttgart. Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind Anfang Dezember 2023 zu Ende gegangen mit einem Tarifergebnis, das sich weitestgehend an dem aus dem öffentlichen Dienst im Frühjahr 2023 orientiert: Im Durchschnitt steigen die Gehälter um 11 Prozent, außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie vereinbart.

Allerdings fließt das Geld bislang noch nicht. Das Landesamt für Besoldung (LBV) weist auf seiner Homepage hin, dass frühestens Ende März 2024 mit der Auszahlung der bis dahin aufgelaufenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen begonnen werden könne. Doch woran liegt das?

Hoher Programmieraufwand aufgrund der Beschäftigtenzahl

„Die erforderlichen Programmierarbeiten sind angesichts der großen Zahl an Beschäftigten und Versorgungsempfängern sowie der vielgestaltigen Lebenssachverhalte (zum Beispiel Teilzeit, Wechsel des Arbeitgebers) aufwändig und mit besonderer Sorgfalt auszuführen“, teilt das Finanzministerium auf Anfrage mit.

Den Tarifvertragsparteien, so das Ministerium weiter, sei es ein besonderes Anliegen gewesen, dass möglichst viele Beschäftigte von der einmaligen Inflationsausgleichszahlung profitieren können. Um das zu erreichen, wurde ein ausgedehnter Zeitraum vom 1. August 2023 bis 8. Dezember 2023 vereinbart, in dem Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 geruht hat, mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt gehabt haben müssen. „Diese Regelung kommt zum Beispiel Beschäftigten in Elternzeit zu Gute und ermöglicht damit einerseits sehr vielen Beschäftigten eine Teilhabe an der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung. Andererseits bedeutet die Berücksichtigung dieser höchst individuellen und zahlreichen Lebenssachverhalte und Umstände eine herausfordernde Bearbeitung und umfangreiche Programmierung durch die Beschäftigten des LBV“, erklärt das Finanzministerium weiter.

LBV-Kollegen setzen auf Qualität statt Schnelligkeit

Wegen der sehr komplexen Programmierung habe man „Verständnis dafür, wenn die Kolleginnen und Kollegen im LBV hier auf Qualität vor Schnelligkeit setzen“, betont der Chef des Beamtenbunds Baden-Württemberg (BBW), Kai Rosenberger. Der Prüfvorgang, ob jemand die Einmalzahlung zustehe und in welchem Umfang, sei nur unverhältnismäßig geringer als die Prüfung der Monatszahlungen, so Rosenberger.

Ralf Schick

Redakteur Landeskundliche Momente und Beruf und Karriere

0711 66601 185

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