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Viele mediale Angebote sind noch nicht ganz barrierefrei

Viele öffentliche Stellen haben ihre medialen Angebote inzwischen barrierefrei angepasst. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf. Foto: AdobeStock/Tina
AdobeStock/Tina)Stuttgart. Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg (Überwachungsstelle) hat vor kurzem ihren zweiten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Der Bericht zeigt einerseits, dass sich die Barrierefreiheit von Webseiten und Apps öffentlicher Stellen in Baden-Württemberg im Vergleich zum ersten Bericht im Jahr 2021 leicht verbessert hat.
„Es sind jedoch weiterhin viele mediale Angebote nicht vollständig barrierefrei, was die Nutzung für Menschen mit Behinderungen erschwert“, sagt Dimitrios Livadiotis von der Überwachungsstelle. Diese wurde im Jahr 2020 bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg eingerichtet und prüft im Auftrag der Landesregierung, ob die Behörden des Landes die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit ihrer Webseiten und Apps einhalten.
„Dadurch soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel Blinde oder Gehörlose, die Angebote genauso nutzen können, wie Menschen ohne Einschränkungen“, betont Livadiotis. Zu den weiteren Aufgaben der Überwachungsstellen zählen die Beratung der geprüften Stellen und die Erstellung eines Berichts über ihre Arbeit alle drei Jahre.
Motorisch eingeschränkte Menschen können keine Maus nutzen
Der zweite Tätigkeitsbericht der Überwachungsstelle fasst die Ergebnisse der rund 800 Prüfungen von Webseiten und Apps von Verwaltungen im ganzen Land für die Jahre 2022 bis 2024 zusammen. „Dabei wurden verschiedene Aspekte der medialen Barrierefreiheit untersucht. Zum Beispiel, ob eine Webseite mit der Tastatur bedienbar ist, weil blinde oder motorisch eingeschränkte Menschen keine Maus nutzen können“, erläutert Livadiotis.
Oder ob der Bildschirminhalt mit einem speziellen Programm, einem Screenreader, blinden und sehbehinderten Menschen vorgelesen werden kann. Und ob die Farbkontraste von Texten und Bildern ausreichend sind, damit sehbehinderte Menschen sie gut wahrnehmen können.
In der Praxis bedeutet dies nicht, dass die geprüften medialen Angebote für alle Menschen mit Beeinträchtigungen gar nicht nutzbar sind. Im Einzelfall kann aber, je nach Art und Schwere der spezifischen Beeinträchtigungen einzelner Personen, der Zugang zu einem Angebot oder zu einzelnen seiner Teile nicht möglich oder erschwert sein.
Die Überwachungsstelle, betont Livadiotis, ist nicht zu verwechseln mit der neuen, gemeinsamen Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen mit Sitz in Magdeburg. Diese ist seit Ende Juni gesetzlich dazu verpflichtet zu prüfen, ob die Webseiten bestimmter privater Unternehmen wie Online-Shops, Banken oder Fluggesellschaften, ebenfalls barrierefrei sind.
„Viele öffentliche Stellen haben inzwischen die gesetzlichen Bestimmungen und die Hinweise der Überwachungsstelle umgesetzt und ihre medialen Angebote entsprechend angepasst“, sagt Livadiotis. Dennoch bestehe weiterhin Handlungsbedarf. So existieren auf vielen Webauftritten keine Informationen in deutscher Gebärdensprache für Gehörlose und in Leichter Sprache für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen.
„Ebenfalls fehlt oft noch eine Erklärung zur Barrierefreiheit. In dieser müssen die Behörden angeben, ob ihre medialen Angebote barrierefrei sind und an wen sich Betroffene wenden können, wenn sie auf mediale Barrieren stoßen und Hilfe benötigen“, sagt Livadiotis.
Die Überwachungsstelle erstellt alle drei Jahre einen Bericht über das Ergebnis ihrer Prüfungen öffentlicher Stellen bezüglich der Erfüllung der gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen. Der erste Bericht datiert vom 25. Juni 2021, mit einer Ergänzung vom 18. Februar 2022 für Apps, und bezieht sich auf den ersten Prüfungszeitraum, der die Jahre 2020 und 2021 umfasst.
Überwachungsstelle arbeitet eng mit Behörden zusammen
Die Tätigkeit der Überwachungsstelle hat laut Livadiotis dazu beigetragen, dass die öffentlichen Stellen sich verstärkt mit der Barrierefreiheit ihrer medialen Angebote auseinandersetzen und diese kontinuierlich verbessern. „Die Überwachungsstelle unterstützt sie dabei und arbeitet eng mit ihnen zusammen.“
Tipps für Behörden
Wie können Behörden auf Social Media mehr Menschen erreichen? Indem sie barrierefrei posten! Im Blog des Staatsanzeigers zeigt Christiane Germann, wie einfache Maßnahmen helfen: Alt-Texte, Untertitel, verständliche Sprache und klare Hashtags. So profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung – auch alle anderen Follower verstehen Beiträge besser. Der Beitrag bietet außerdem Tipps für größere Behörden unter anderem zur Gebärdensprache oder Leichter Sprache.