Debatten im Landtag vom 10. April 2014

Abgeordnete streiten über neues Landesjagdgesetz

Stuttgart. „Ist eine grundlegende Neuordnung des Landesjagdgesetzes nötig?“ – das wollte die CDU-Fraktion in einer Landtagsanfrage von der grün-roten Landesregierung wissen. Eine eher rhetorische Frage – denn schon vor der Aussprache im Plenum über den entsprechenden Bericht der Landesregierung war nach den hitzigen vorangegangenen Debatten zum Jagdrecht sowohl im Landtag als auch beim Landesjägertag in […]

Stuttgart. „Ist eine grundlegende Neuordnung des Landesjagdgesetzes nötig?“ – das wollte die CDU-Fraktion in einer Landtagsanfrage von der grün-roten Landesregierung wissen. Eine eher rhetorische Frage – denn schon vor der Aussprache im Plenum über den entsprechenden Bericht der Landesregierung war nach den hitzigen vorangegangenen Debatten zum Jagdrecht sowohl im Landtag als auch beim Landesjägertag in Oppenau klar, wie die Positionen verteilt sein würden: Die Fraktionen von CDU und FDP antworten mit einem klaren Nein, Grüne und SPD sowie Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) mit einem klaren Ja. Bislang liegt lediglich ein Entwurf vor, der noch nicht in den Landtag eingebracht ist.
Wolfgang Reuther machte für die CDU erneut deutlich, wo für seine Partei die Knackpunkte im grün-roten Entwurf liegen: „Wir sind gegen ein generelles Fütterungsverbot, und wir sind gegen ein Verbot der Baujagd“, sagte Reuther. Den Jägern würde mit den geplanten Neuregelungen die Fähigkeit zur Beurteilung der Situation vor Ort bei der Baujagd auf Füchse abgesprochen. „Wir sollten den Jägern und ihren Hunden vertrauen und sie nicht unter den Generalverdacht der Tierquälerei stellen“, so Reuther. Zudem forderte er die Landesregierung auf, das Angebot der Jägerschaft über Nachverhandlungen anzunehmen. „Eine Novellierung ist notwendig, aber nicht unter dem Diktat des Naturschutzes, sondern im Einklang mit dem Naturschutz.“

FDP sieht keine Notwendigkeit für Gesetzesänderung

Auch Friedrich Bullinger (FDP) beantwortete die Frage, ob eine grundlegende Neuerung nötig sei, mit einem klaren Nein und wiederholte seine Kritik an dem Entwurf. „Auch heute noch deckt das geltende Jagdgesetz den Tier- und Naturschutz vollständig ab“, erwiderte Bullinger auf die Begründung, geändertes EU- sowie Bundes- und Landesrecht hätten eine Neufassung erforderlich gemacht. Er kritisierte vor allem, dass der vorliegende Entwurf das Jagdrecht dem Naturschutz unterordnen wolle. „Es ist eigentumsfeindlich, bevormundet die Jäger; der Wildmanager wird kosten und Bürokratie produzieren“, so Bullinger, der befürchtete, den Jägern werde die Lust an der Hege und Pflege genommen. Auch die Kommunalen Spitzenverbände, so Bullinger weiter, hätten die Befürchtung geäußert, Jagden künftig nicht mehr verpachtet zu bekommen.
Dagegen betonten Reinhold Pix (Grüne), Hans-Peter Storz (SPD) und Minister Bonde die Notwendigkeit, das veraltete Landesjagdgesetz zu modernisieren. Pix zeigte sich schon von der Fragestellung irritiert: „Es geht hier nicht um Jäger und Jagd, sondern um den Umgang mit Wildtieren hier im Land, und dabei spielt die Jagd eine wichtige Rolle.“

SPD bemängelt, dass Opposition juristische Handlungszwänge ignoriert

Neben geänderten rechtlichen Voraussetzungen für Tier- und Naturschutz auf EU-Ebene, im Bund und im Land – wo Tierschutz mittlerweile Verfassungsrang hat – gebe es noch zahlreiche weitere Gründe für eine Überarbeitung. „Wir haben es inzwischen mit einem noch nie dagewesenen Artenschwund zu tun – warum auch immer; und gleichzeitig gehen die Schwarz- und Rehwildpopulationen durch die Decke“, begründete Pix den Handlungsbedarf, denn damit seien auch noch nie dagewesene Schäden entstanden. „Wir haben Achtung vor den Geschöpfen – und deshalb müssen wir das Gesetz machen.“
Storz bemängelte, dass für die Opposition die aufgeführten juristischen und inhaltlichen Handlungszwänge keine Rolle spielten. „Die Grundlagen der Jagd werden mit Novellierung gar nicht berührt“, sagte Storz. „Wir haben hier einen Referentenentwurf, der allen Anforderungen an ein modernes Jagdgesetz gerecht wird.“

Verbot von Totfangfallen eine Verpflichtung des Tierschutzes

Auch Minister Bonde unterstrich erneut die Notwendigkeit einer Modernisierung. „Das Gesetz von heute stammt aus dem Jahr 1996“, sagte er.  „Es reflektiert nicht, dass seitdem der Artenschutz und das Tierschutzrecht deutlich ausgeweitet wurde.“ Bonde erinnerte zudem daran, dass eine CDU-geführte Bundesregierung den Tierschutz im Grundgesetz verankert habe. „Wer dem zustimmt, kann nicht so tun, als sei das eine schöne Sprachgirlande, sondern muss seinen Leuten auch sagen, dass es ernst damit ist und kann sich nicht davor drücken“, sagte Bonde an die Adresse der CDU.
Das Verbot von Totschlagfallen sei zudem kein Eingriff ins Eigentum, sondern eine Verpflichtung des Tierschutzes. „Wir haben auch Anregungen der Jäger aufgenommen“, sagte Bonde.  Die Leistungen der Jäger etwa beim Wildtiermanagement würden mit dem neuen Gesetz besser gewürdigt. Am Ende, so Bonde, werde ein Kompromiss mit allen Seiten stehen.

Quelle/Autor: Ulrike Bäuerlein

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10. April 2014