Debatten im Landtag vom 24. und 25. November

Änderung des Vermessungsgesetzes beschlossen

Stuttgart. Das Anlegen von Christbaumplantagen wird wieder bei den Kommunen genehmigungspflichtig. Das hat der Landtag in seiner Sitzung an diesem Mittwoch in Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Vermessungsgesetzes beschlossen. Erst vor einem Jahr hatte das Parlament die Abschaffung der Vorschrift zum Bürokratieabbau beschlossen. Darauf setzte in manchen Regionen des Landes allerdings ein Wildwuchs […]

Stuttgart. Das Anlegen von Christbaumplantagen wird wieder bei den Kommunen genehmigungspflichtig. Das hat der Landtag in seiner Sitzung an diesem Mittwoch in Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Vermessungsgesetzes beschlossen.
Erst vor einem Jahr hatte das Parlament die Abschaffung der Vorschrift zum Bürokratieabbau beschlossen. Darauf setzte in manchen Regionen des Landes allerdings ein Wildwuchs neuer Anpflanzungen ein, wie es Berichterstatter Fritz Buschle (SPD) im Landtag formulierte.
Nun ist in einem Änderungsgesetz zum Vermessungsgesetz ein kommunales Recht zur Festlegung von Bereichen auf ihren Gemarkungen geschaffen worden, in denen die Aufforstung von Christbaumkulturen untersagt oder erlaubt sein wird.
In der zweiten Beratung des Entwurfes zur Änderung des Vermessungsgesetzes legten die Parlamentarier außerdem fest, dass die sogenannte Abmarkungspflicht auf Antrag künftig entfallen kann. Unter dieser Abmarkungspflicht wird verstanden, Grenzlinien beispielsweise mit Steinen zu markieren.
Durch die kontinuierliche Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters kann heute jeder neu festgelegte Grenzpunkt jederzeit mit relativ geringem Aufwand und hoher Genauigkeit in die Örtlichkeit übertragen werden, heißt es dazu in der Begründung. Außerdem ist in der Änderung festgelegt, dass öffentlich bestellte Ingenieure künftig flexibler eingesetzt werden können.

Quelle/Autor: Uwe Roth

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24. und 25. November