Debatten im Landtag vom 24. und 25. November

Erste Beratung zur Änderung des Ingenieurkammergesetzes

Stuttgart. Mit ihrem Gesetzentwurf, den sie heute im Landtag zur ersten Beratung vorgelegt hat, will die Landesregierung neben Anpassungen an die Entwicklungen im Hochschulwesen auch einen besseren Schutz des Versorgungswerks der Ingenieurkammer Baden- Württemberg erreichen. Außerdem will die Landesregierung künftig die ausdrückliche Nennung von leitenden Angestellten und Hochschullehrern für die Eintragung als Beratende Ingenieure zulassen. „Im […]

Stuttgart. Mit ihrem Gesetzentwurf, den sie heute im Landtag zur ersten Beratung vorgelegt hat, will die Landesregierung neben Anpassungen an die Entwicklungen im Hochschulwesen auch einen besseren Schutz des Versorgungswerks der Ingenieurkammer Baden- Württemberg erreichen. Außerdem will die Landesregierung künftig die ausdrückliche Nennung von leitenden Angestellten und Hochschullehrern für die Eintragung als Beratende Ingenieure zulassen.
„Im Gegensatz zu den 138.000 angestellt tätigen Ingenieuren in Baden-Württemberg darf sich ein Ingenieur bislang nur als Beratender Ingenieur bezeichnen, wenn er in der Kammerliste der Ingenieurkammer eingetragen ist“, sagte Staatssekretär Richard Drautz (FDP).  „Das Markenzeichen setzt allerdings eine eigenverantwortliche und unabhängige Beratung auf den Gebieten des Ingenieurwesens voraus“, schränkte Drautz ein. Außerdem sollen auch Personen- und Kapitalgesellschaften in die Liste Beratender Ingenieure aufgenommen werden können.

Praxiszeiten für Absolventen von Bachelor- und Masterstudiengängen

Die Landesregierung will auch die Voraussetzungen für die Eintragung zum beratenden Ingenieur an die Bologna-Vorgaben anpassen. Danach sollen bei Absolventen erfolgreich abgeschlossener Master- und Bachelorstudiengänge als Voraussetzung für die Eintragung als Beratende Ingenieure gestufte Praxiszeiten eingeführt werden. Danach müssen Absolventen eines erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengangs künftig eine praktische Tätigkeit von zwei Jahren und Absolventen eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengangs eine praktische Tätigkeit von vier Jahren nachweisen.
Zu den geplanten Neuerungen gehört auch die gesetzliche Regelung einer Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieure sowie die Schaffung der sogenannten Teilrechtsfähigkeit des Versorgungswerks der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Mit der Teilrechtsfähigkeit wird das Vermögen des Versorgungswerks der Ingenieure vor dem Zugriff der Gläubiger der Ingenieurkammer geschützt.

Prewo: Es ist nur ein amputiertes Ingenieurkammergesetz übrig geblieben

Rainer Prewo, der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion übte scharfe Kritik an dem Gesetzesvorhaben. „Das vorliegende Gesetz enthält nur banale Petitessen und Peanuts. Es ist ohne Substanz, eine kernlose Hülle“, sagte er in der Debatte. Nach der Anhörung durch die Verbände sei nur ein amputiertes Ingenieurkammergesetz übrig geblieben, das wesentliche Dinge nicht mehr enthält“, kritisierte Prewo. Der SPD-Abgeordnete machte die FDP dafür verantwortlich. Sie spreche von einer Zwangsmitgliedschaft, die sie verhindern wolle. Aber damit verweigere sie der Ingenieurkammer einen sinnvollen Anwendungsbereich. So solle etwa eine Berufshaftpflicht eingeführt werden, sie gelte aber nur für die Pflichtmitglieder und nicht für die Entwurfverfasser.
Die FDP-Abgeordnete Beate Fauser verteidigte hingegen den Gesetzentwurf. „Es ist ein Gesetz, das keine weiteren Kosten verursacht“ sagte sie. Und es sei kein Gesetz, das eine Zwangsmitgliedschaft in der Kammer erforderlich mache. „Es ist klargestellt worden, wer sich bei der Kammer als Beratender Ingenieur eintragen darf“, sagte Fauser. Wichtig sei die Einführung der Teilrechtsfähigkeit des Versorgungswerks der Ingenieurkammer, sagte Fauser. Damit werde die Altersversorgung der Ingenieure besser abgesichert.

Quelle/Autor: Wolfgang Leja

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24. und 25. November