Debatten im Landtag vom 27. Februar 2013

Baden-Württemberg startet Bundesrats-Initiative für Mindestlohn

Stuttgart. Baden-Württemberg startet im Bundesrat eine Initiative zur Einführung des flächendeckenden Mindestlohns. Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz werde sie am Freitag einen Gesetzentwurf in die Länderkammer einbringen, die dann vom Bundesrat am 22. März verabschiedet und an den Bundestag weiter geleitet werden soll, kündigte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) am Mittwoch im Landtag an. Während sich Abgeordnete von […]

Stuttgart. Baden-Württemberg startet im Bundesrat eine Initiative zur Einführung des flächendeckenden Mindestlohns. Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz werde sie am Freitag einen Gesetzentwurf in die Länderkammer einbringen, die dann vom Bundesrat am 22. März verabschiedet und an den Bundestag weiter geleitet werden soll, kündigte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) am Mittwoch im Landtag an.
Während sich Abgeordnete von SPD und Grüne in der von der SPD-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte „Gute Arbeit, gutes Geld – wird der gesetzliche Mindestlohn endlich Wirklichkeit?“ für den Mindestlohn von 8,50 Euro aussprachen, lehnten Parlamentarier der CDU und FDP die gesetzliche Regelung ab.

Land vergibt Aufträge gekoppelt an Mindestlohn

Altpeter erwähnte zwar die „guten Arbeitsmarktdaten“ in Baden-Württemberg; es gebe aber auch eine Schattenseite durch wachsende prekäre Beschäftigungen wie Teilzeit, Minijobs und befristete Verträge. Im Südwesten seien viele Frauen erwerbstätig, jedoch nicht in unbefristeten Verträgen. „Von Arbeit muss man leben können“, konstatierte die Sozialministerin. Deshalb sei ein Mindestlohn von 8,50 Euro als allgemein gültiger Mindestlohn notwendig. Die Landesregierung gehe mit gutem Beispiel voran, in dem sie bei öffentlichen Aufträgen lediglich Unternehmen berücksichtige, die den Mindestlohn zahlen. Andernorts kämen aber Anbieter mit Dumpinglöhnen zum Zuge, sagte Altpeter. Lohnuntergrenzen bezeichnete die Ministerin als „Augenwischerei“.
Gerade diese Lohnuntergrenze fordert die CDU. Reinhard Löffler (CDU) begründete dies damit, dass eine flächendeckende „Lohn-Flatrate“ von 8,50 Euro keine regionalen und branchenspezifischen Besonderheiten berücksichtige. Seine Partei lehne die Festlegung von Mindestlohngrenzen durch die Parlamente – „kein Staatsdirigismus“ – ab; dies sei Aufgabe der Tarifpartner. Löffler wies darauf hin, dass „negative Effekte“ von Mindestlöhnen „bewiesen sind“

Trotz Vollzeitstelle brauchen viele Arbeitnehmer Aufstockung vom Staat

Rainer Hinderer (SPD) erklärte, 20 000 Menschen im Südwesten würden in Vollzeit zu einem Lohn arbeiten, der die Aufstockung von Arbeitlosengeld II und Hartz IV notwendig mache. „Dies ist ungerecht und unwürdig“, urteilte Hinderer. Von den Mindestlöhnen seien vor allem Frauen betroffen und auch Menschen, die eine Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss vorweisen können. Selbst bei Tarifverträgen arbeiteten zwölf Prozent im unteren Lohnbereich.
Für die Grünen wies Manfred Lucha auf die politische Verantwortung hin. Niedriglöhne bezeichnete er als „moralische Abwertung“ der Menschen und der Arbeit. Es sei ein Unding, dass 6,5 Millionen Menschen unter die Mindestlohngrenze fallen und 300 000 Menschen zwar in Vollzeit arbeiten, aber dennoch staatliche Unterstützung benötigen. Lucha appellierte an die „volkswirtschaftliche und sozialpolitische Verantwortung“ der Politiker.

FDP für branchenbezogene Mindestlöhne

Aus Sicht von FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke ist die Lohnfindung „grundsätzlich Aufgabe der Tarifparteien“. Er räumte jedoch Handlungsbedarf dort ein, wo zu wenige Betriebe an einen Tarif gebunden sind. Deshalb stimme die FDP branchenbezogenen Mindestlöhnen zu. Ein flächendeckender Mindestlohn werde aber von den Liberalen abgelehnt, weil „die Branchen und Regionen in Deutschland zu verschieden sind“. Ein zu niedriger Mindestlohn sei wirkungslos, ein zu hoher vernichte Arbeitsplätze.
Er warf SPD und Grünen vor, während ihrer Bundesregierungszeit den Mindestlohn nicht zustande gebracht haben. Rülke sagte, in Baden-Württemberg sei Mindestlohn ohnehin kein Thema. Eine Familie mit zwei Kindern und einem berufstätigen Elternteil bräuchte zum Leben einen Mindestlohn von 12 bis 14 Euro, wenn man auf soziale Zusatzleistungen verzichten wolle.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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27. Februar 2013