Debatten im Landtag vom 5. November 2014

Behindertenbeauftragte für Kommunen

Stuttgart. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg werden künftig in Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einbezogen. Ohne Aussprache brachte die grün-rote Landesregierung am Mittwoch den Entwurf des Landesgesetzes in den Stuttgarter Landtag ein. Außerdem wird durch das neue Gesetz die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Insbesondere durch die Schaffung von Behindertenbeauftragten in […]

Stuttgart. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg werden künftig in Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einbezogen. Ohne Aussprache brachte die grün-rote Landesregierung am Mittwoch den Entwurf des Landesgesetzes in den Stuttgarter Landtag ein. Außerdem wird durch das neue Gesetz die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen gestärkt.
Insbesondere durch die Schaffung von Behindertenbeauftragten in den Kommunen soll die Sensibilisierung für die Belange der betroffenen Menschen vor Ort gestärkt werden und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg gestärkt werden. Für die Stadt- und Landkreise wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung von Behindertenbeauftragter geschaffen. Zudem wird auf Landesebene der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung gesetzlich verankert.
Basis für dieses Gesetz ist die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland am 24. Februar 2009. Diese konkretisiert die universellen Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen. Inklusion ist dabei das zentrale Handlungsprinzip. Insgesamt entstehen durch das Gesetz Mehrausgaben von etwa 2,8 Millionen Euro. Vor der zweiten und abschließenden Lesung wird der Gesetzentwurf im Sozialausschuss beraten.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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5. November 2014