Debatten im Landtag vom 11. und 12. März 2020

CDU lobt Reformbereitschaft und -fähigkeit des SWR

Stuttgart. Für ein Plädoyer für Notwendigkeit und Bedeutung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunk nutzten die Redner von CDU, SPD und FDP – die Grünen fehlten wegen einem Coronaverdachtsfall – die erste Lesung eines Gesetzes zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Damit werden einerseits die notwendigen Anpassungen an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung vorgenommen, zudem muss auch das Land die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag für Zweit- und […]

Stuttgart. Für ein Plädoyer für Notwendigkeit und Bedeutung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunk nutzten die Redner von CDU, SPD und FDP – die Grünen fehlten wegen einem Coronaverdachtsfall – die erste Lesung eines Gesetzes zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Damit werden einerseits die notwendigen Anpassungen an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung vorgenommen, zudem muss auch das Land die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag für Zweit- und Nebenwohnungen umsetzen.
Landtagsvizepräsidentin Sabine Kurtz unterbrach die Debatte, als der frühere AfD-Abgeordnete Heinrich Fiechtner am Rednerpult die Zahlungssaufforderung für den Rundfunkbeitrag zerriss und die Bürgerschaft aufforderte, es ihm gleichzutun. „Es ist inakzeptabel für ein Parlament, dass Sie hier zum Rechtsbruch aufrufen“, so Kurtz unter anhaltendem Beifall von CDU, SPD und FDP.
Raimund Haser (CDU) lobte die Reformbereitschaft und -fähigkeit des Südwestrundfunks. Sender in deutlich kleineren Ländern hätten viel größere Intendanzen als der SWR. Man möge „von Baden-Württemberg lernen und im Blick behalten, dass es ohne einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland nicht geht“
Die Grünen-Fraktion, deren Mitglieder sich außerhalb des Plenarsaals aufhielten, hatte ihren Redebeitrag zu Protokoll gegeben. Für Staatsministerin Theresa Schopper (Grüne) trug Volker Schebesta (CDU), der Staatssekretär im Kultusministerium, die Haltung der Landesregierung vor. Konkret sei es vor allem darum gegangen, den Spielraum aus den gesetzlichen Vorgaben dahingehend zu nutzen, dass Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nicht doppelt zahlen müssen. Und dass eine Extragebühr für Zweit- und Nebenwohnungen nicht zulässig sei. Für ihn, bekannte der FDP-Landtagsabgeordnete Ulrich Goll, sei der Streitwert nicht gering, weil er eine ganze Rundfunkgebühr umfasse. Und so gehe es vielen Leuten, "die bisher zwei Rechnungen bekommen haben".
Heiner Merz, der medienpolitische Sprecher der AfD, hält das ganze System für überholt: Der Markt regelt das besser als Zwangsbeiträgt, zig luxusversorgte Intendanten, absurd überbezahlte Künstler oder Moderatoren, aufgeblähte Apparate und üppigste Betriebsrenten. Solange ein Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht mindestens Änderungen "hin zu einer nachrichtlichen und neutralen Grundversorgung enthält, und überhaupt der Zwangsbeitrag nicht endlich abgeschafft ist, werden wir das ablehnen".

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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11. und 12. März 2020