Debatten im Landtag vom 11. und 12. Oktober 2017

Kommunalverband übernimmt Immobilien

Stuttgart. Die Geschäftsanteile des weitgehend aufgelösten Landeswohlfahrtverbandes Württemberg-Hohenzollern sollen auf den Kommunalverband für Jugend und Soziales übertragen werden. Dies sieht der Gesetzentwurf zum Änderungsgesetz zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände und des Gesetzes über den Kommunalverband vor. Gleichzeitig ändert die Landesregierung Bestimmungen im Kommunalabgabegesetz, um Vorschriften zur Erhebung der Kurtaxe aktuell anzupassen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) brachte […]

Stuttgart. Die Geschäftsanteile des weitgehend aufgelösten Landeswohlfahrtverbandes Württemberg-Hohenzollern sollen auf den Kommunalverband für Jugend und Soziales übertragen werden. Dies sieht der Gesetzentwurf zum Änderungsgesetz zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände und des Gesetzes über den Kommunalverband vor. Gleichzeitig ändert die Landesregierung Bestimmungen im Kommunalabgabegesetz, um Vorschriften zur Erhebung der Kurtaxe aktuell anzupassen.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) brachte den Entwurf am Mittwoch in den Landtag.In der ersten Lesung herrschte Einklang darüber, dass die Gesellschaftsanteile des weitgehend abgewickelten Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern auf den Kommunalverband für Jugend und Soziales übergehen und dieser auch Eigentümer von Grundstücken wird. Dabei handelt es sich um das Behindertenheim Rabenhof in Ellwangen, das Behindertenheim Markgröningen, das Behindertenheim Rappertshofen in Reutlingen und das Behindertenheim Tannenhof in Ulm.  
Nach den Änderungen im Kommunalabgabengesetz können Kur-, Erholungs- und sonstige Fremdenverkehrs-Gemeinden die Kosten für touristische Einrichtungen und Veranstaltungen, die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit den Kur- und Erholungsgästen zur Verfügung gestellt werden, in die Kalkulation der Kurtaxe einbeziehen. Im Gegenzug erhöhe sich das touristische Angebot für den Kurgast, heißt es in der Gesetzesvorlage.
Strobl begründete den Entwurf mit notwendigen organisatorischen Änderungen. Thomas Poreski (Grüne) stimmte für seine Fraktion dem Entwurf zu, zumal auch die kommunalen Landesverbände die Regelung gutgeheißen haben. Auch Uli Hockenberger (CDU) signalisierte Zustimmung, ebenso Christina Baum (AfD). Die AfD-Abgeordnete forderte, die Belastungen für die Kommunen dürften nicht steigen und die Kosten nicht zu Lasten der Erholungssuchenden gehen. Auch Rainer Hinderer (SPD) begrüßte die Initiative, zumal der Landeswohlfahrtsverband „längst von der Bildfläche verschwunden“ sei. Als „überfällig“ bezeichnete Erik Schweickert (FDP) die Gesetzesvorlage.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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11. und 12. Oktober 2017