Land ändert Justizkostengesetz
Stuttgart. Die Landesregierung wird das Gesetz über die Justizkosten ändern. Ohne Aussprache verwies der Landtag am Donnerstag den entsprechenden Gesetzentwurf an den Ständigen Ausschuss. Aus Zeitmangel verzichtete sogar Justizminister Rainer Stickelberge (SPD) auf die Begründung des Gesetzes.
Der Entwurf dient der Anpassung des Landesrechts an das zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts. Darüber hinaus sollen die Gebühren in Werthinterlegungssachen und in einigen weiteren bundesrechtlich geregelten Justizverwaltungsangelegenheiten an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.
Die beiden Bundesgesetze, die Kostenordnung und die Justizverwaltungskostenordnung, sind durch das neue Gerichts- und Notarkostengesetz im Zuge des zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts abgelöst worden. Teilweise wurden die seit mehr als 20 jahren unveränderten Gebühren angepasst.
Die Gebührenanhebungen im Landesjustizkostengesetz führen nach Ansicht der Landesregierung zu einer geringfügigen, jedoch der Preisentwicklung und dem Gebot der aufwandangemessenen Gebührenerhebung geschuldeten Mehrbelastung von Unternehmen und Privatpersonen, soweit sie die landesrechtlich geregelte Leistungen in Anspruch nehmen.