Debatten im Landtag vom 26. und 27. März 2014

Regierungsbefragung zu SWR-Staatsvertrag, EU-Fördermittel und Strafvollzug

Stuttgart. Die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichts-Urteil zum ZDF-Staatsvertrag auf den SWR-Staatsvertrag, die EU-Fördermittel für Infrastrukturprojekte, die Rückabwicklung der Teilprivatisierung im Gefängnis Offenburg sowie die Fortsetzung eines Schulmodells – zu diesen Themen wollte Abgeordnete des Landtags in der Regierungsbefragung am Mittwoch Antworten wissen.     Alexander Salomon (Grüne) fragte, inwieweit sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auf den […]

Stuttgart. Die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichts-Urteil zum ZDF-Staatsvertrag auf den SWR-Staatsvertrag, die EU-Fördermittel für Infrastrukturprojekte, die Rückabwicklung der Teilprivatisierung im Gefängnis Offenburg sowie die Fortsetzung eines Schulmodells – zu diesen Themen wollte Abgeordnete des Landtags in der Regierungsbefragung am Mittwoch Antworten wissen.    
Alexander Salomon (Grüne) fragte, inwieweit sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auf den erst im Dezember verabschiedeten SWR-Staatsvertrag aufwirke. Es werde lediglich „ein sehr begrenztes Nachsteuern“ nötig sein, antwortete Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) und erklärte, der SWR-Staatsvertrag bilde schon die wesentlichen Forderungen des Gerichts ab, da die Landesregierung schon die vom Gericht geforderte Flexibilisierung der Gremien abgebildet habe. „Ich bin froh, dass wir unsere Hausaufgaben schon weitgehend gemacht haben“, sagte die Ministerin. Sie verwies auf die verankerten verbindlichen Frauenquoten und die Vielfaltsicherung durch die Gründung verschiedener „Körbe“ für Gruppen, Gewerkschaften und Verbände.       
Krebs räumte auf Intervention von Helmut Rau (CDU) ein, dass im SWR-Verwaltungsrat personelle Änderungen notwendig werden. Dort sind sieben der 18 Mitglieder Abgeordnete, außerdem gehören zwei Vertreter von Kommunen dem Gremium an. Die Vorhaltung Raus, Grün-Rot hätte lieber, wie von der CDU gefordert, das Urteil des obersten Gerichts abwarten sollen, um keinen verfassungswidrigen Staatsvertrag zu beschließen, wies die Staatsministerin zurück: „Wenn wir darauf gewartet hätten, hätten wir jetzt ein Riesenproblem.“ Der Anteil der politischen Vertreter liege jetzt bei 38,9 Prozent (das Gericht lässt höchstens ein Drittel zu), hätte man dem CDU-Willen entsprochen, läge man bei 46,7 Prozent, wie Krebs vorrechnete. So aber sei es möglich, den Forderungen des BVerfG innerhalb eines Jahres nachzukommen.

„Antragsberechtigt sind nicht wir, sondern der Bund“

Im Urteil wird überwiegende Staatsferne der Mitglieder von Rundfunk- und Verwaltungsräten verlangt. Die Staatsferne ziele insbesondere auf Abgeordnete, erklärte Krebs und widersprach damit Wolfgang Drexler (SPD), der anmerkte, Abgeordnete seien gewählte Volksvertreter und würden nicht den Staat vertreten. Im Rundfunkrat sitzen keine Abgeordnete.     
Der FDP-Abgeordnete Jochen Haußmann forderte die Landesregierung auf, rechtzeitig Anträge für die Fördermittel zum Ausbahn der Bahnstrecke am Oberrhein bis Basel zu stellen; 12 Milliarden Euro lägen für den Zeitraum 2015 bis 2020 im Topf, bei 40 Prozent Förderung könnte Baden-Württemberg eine Milliarde Euro bekommen. „Antragsberechtigt sind nicht wir, sondern der Bund“, entgegnete Verkehrs-Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) . Sie geht davon aus, dass die EU im September dieses Jahres das Programm frei geben wird, so dass dann Co-Finanzierungsanträge gestellt werden können. Das Bundesverkehrsministerium sei Ansprechpartner, Baden-Württemberg habe in der noch laufenden  Förderperiode 121 Millionen Euro für Maßnahmen im Südwesten erhalten. Splett sagte, es gebe nicht nur die Rheintrasse bei Bahnprojekten, sondern auch die Magistrale und die Traversale.        

Teilprivatisierung des Gefängnisses Offenburg wird rückabgewickelt

Ernst Kopp (SPD) erkundigte sich nach dem Stand der Rückabwicklung der Teilprivatisierung des Gefängnisses Offenburg: „Ab wann ist die JVA wieder in staatlicher Hand und gibt es genügend Stellen?“ Justizminister Rainer Stickelberger (SPD)  konnte seinen Parteifreund beruhigen. Der Vertrag mit dem privaten Betreiber sei fristgerecht mit 18 Monaten Dauer gekündigt worden, zum 1. Juni befinde sich der Vollzug wieder ganz in staatlicher Hand. „Strafvollzug ist staatliche Kernaufgabe“, begründete der Minister die Entscheidung von Grün-Rot. Das erforderliche Personal – 100 Mitarbeiter – stehe zur Verfügung, die Stellen seien geschaffen und ausgeschrieben worden. Auch Mitarbeiter des bisherigen privaten Betreibers kämen bei der Besetzung in Frage, erklärte Stickelberger.    
Ulrich Goll (FDP), sein Vorgänger als Justizminister, äußerte eine andere politische Haltung. In Frankreich würden 20 Gefängnisse privat betrieben, keine einzige hoheitliche Aufgabe sei in Offenburg den privaten Trägern übertragen worden. Stickelberger entgegnete, es sei „eindeutige politische Absicht“ von Grün-Rot, den Strafvollzug in staatlichen Händen zu halten. Außerdem erwähnte er den „finanziellen Aspekt“; das Land werde durch die Rückabwicklung um drei Millionen Euro jährlich entlastet.  

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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26. und 27. März 2014