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Chancengleichheitsgesetz soll vorerst nicht novelliert werden – Gewerkschaften unzufrieden
Das grün geführte Sozialministerium deutet an, dass das Chancengleichheitsgesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode novelliert werden dürfte. Dabei ist das Vorhaben laut Koalitionsvertrag Teil einer ressortübergreifenden Strategie. Nicht nur die Gewerkschaften sind unzufrieden. Auch der Koalitionspartner CDU drückt aufs Tempo.

Derzeit sieht es nicht so aus, als sollte das Chancengleichheitsgesetz, das auch für die Polizei gilt, novelliert werden.
dpa/Sebastian Gollnow)