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Einer der Gründungsväter des Landes

Gebhard Müller war ein überzeugter Christ. Dies versuchte er auch in seinen vielen hochrangigen Ämtern vorzuleben. Foto: Konrad Adenauer Stiftung
Stuttgart. Gebhard Müller (1900 – 1990) hatte viele hochrangige Ämter inne und war ein gläubiger Katholik. Er war einer der Gründungsväter von Baden-Württemberg: Am 23. Mai 1949 unterzeichnete er in Bonn als Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern die Urschrift des Grundgesetzes.
Der in Füramoos (Landkreis Biberach) geborene Müller studierte ab 1919 zuerst katholische Theologie, Geschichte und Philosophie in Tübingen, doch er war auch ein begeisterter Jurist und wechselte daher das Studium zu Rechtswissenschaft und Staatswissenschaft, das er mit der Promotion abschloss.
Karriere vom Amtsgericht bis zum Staats- und Verfassungspräsident
Seine beruflichen Stationen führten ihn unter anderem vom Amtsgericht Ludwigsburg zum Landgericht und der Staatsanwaltschaft Stuttgart, außerdem war er als Steuerreferent in der Verwaltung der Diözese Rottenburg tätig. Bis 1933 gehörte er der Zentrumspartei an und war deren Orts- und Bezirksvorsitzender in Rottenburg am Neckar.
Müller gehörte dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) an und war förderndes Mitglied der SS. „Trotz seiner staatlichen Ämter während der NS-Zeit und seiner Zugehörigkeit zu NS-Organisationen wurde er nie Parteimitglied und es wird ihm strenge Rechtlichkeit bescheinigt“, schreibt der Historiker Frank Raberg.
1953 wurde er Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Während seiner Amtszeit wurden unter anderem das Landeswahlgesetz, das Landesverwaltungsgesetz oder die Gemeindeordnung verabschiedet. 1958 trat der CDU-Politiker zurück, nachdem er zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts berufen wurde. Dieses Amt hatte er bis 1971 inne.
„Einen verdienten und verehrten Landesvater, einen hervorragenden Gestalter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nannte Kardinalstaatssekretär Casaroli Müller im Namen des Papstes Johannes Paul II. in dem Beileidstelegramm, das Bischof Kasper zu Beginn des Pontifikalrequiems am 14. August 1990“ verlas, schreibt der Rechtswissenschaftler Paul Feuchte auf der landeskundlichen Internetseite www.leo-bw.de.
Er brachte christliche Grundwerte im Staatsleben zur Geltung
Müller wollte christliche Grundwerte im Volks- und Staatsleben zur Geltung bringen, betont Feuchte. „Wenn es zutrifft, daß Strenge, Gerechtigkeitsempfinden, Sparsamkeit, Verläßlichkeit, Fleiß, Beharrlichkeit und persönliche Bescheidenheit im Lebensstil schwäbische Stammestugenden sind, dann finden wir das bei ihm bestätigt, denn er verleugnete diese Tugenden ebensowenig wie die Verwurzelung in der oberschwäbischen Heimat“, so Feuchte. (rik)