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Internationaler Frauentag

Frauenrechte: Ein langer Weg zur Gleichberechtigung, der nicht beendet ist

1919 hatten die Frauen einen Sieg errungen: Sie durften erstmals wählen und auch in den Reichstag und in die Landesparlamente gewählt werden. Doch der Kampf um Gleichberechtigung dauert bis heute an. Das macht auch der Internationale Frauentag am 8. März deutlich.

Die Politikerin Clara Zetkin (Mitte, im Bild mit Lore Agnes und Mathilde Wurm) sprach als erste Frau im württembergischen Landtag.

dpa/ullstein bild)

Stuttgart. Mit der Deutschen Revolution von 1848/49 nahmen auch die Forderungen nach einem Wahlrecht für Frauen zu. Doch es sollte noch 70 Jahre dauern, bis sie endlich das Wahlrecht erhielten. „Die Frauen wollen keine Gnadenbeweise und Privilegien, sie betteln nicht um Wohltaten und Almosen. Sie fordern Gerechtigkeit“, hatte etwa eine der Vorkämpferinnen für das Frauenwahlrecht, Hedwig Dohm, in ihrem Werk „Der Frauen Natur und Recht“ bereits 1876 geschrieben.

Doch Vereine von Frauen wurden immer wieder verboten. Erst ab dem Jahr 1891 sprach sich die SPD in ihrem Programm für ein Wahlrecht aus. Es war damals die einzige Partei, die dieses vorsah. Entsprechende Gesetzesentwürfe der SPD wurden von den anderen Parteien im Reichstag immer wieder abgelehnt. auch noch als es ein solches Wahlrecht für Frauen bereits in anderen europäischen Staaten gab, etwa in Finnland, in Norwegen, Island und Dänemark oder Estland.

1919 ziehen die ersten weiblichen Abgeordneten in die Landtage ein

Am 5. Januar 1919 wurden dann erstmals neun weibliche Abgeordnete in den badischen Landtag gewählt und wenige Tage später, am 12. Januar, dann auch 13 Frauen in den württembergischen Landtag. Unter ihnen Clara Zetkin. Sie hielt als erste Frau in Stuttgart im Landtag eine Rede. Zuvor hatte bereits Marianne Weber im badischen Landtag als erste Frau das Wort. Sie machte deutlich, dass die Frauen im Landtag nicht nur die Interessen ihrer jeweiligen Partei zu vertreten hätten, sondern auch die Interessen der Frauen.

Bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes 1948/49 stand dann nicht mehr das Wahlrecht im Vordergrund, sondern die Gleichberechtigung von Frauen. Es waren Frauen um Elisabeth Seibert, die dafür kämpften, dass Artikel 3, Absatz 2 aufgenommen wurde: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Eine Gleichberechtigung, die damit die Verfassung garantiert. Für die jedoch bis heute gekämpft und gestritten wird. Und nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht hat durch seine Urteile mit dazu beigetragen, überkommene Rechtsvorschriften abzuschaffen, nicht zuletzt im Ehe- und Familienrecht.

Bis 1977 durfte eine Frau nur arbeiten gehen, wenn das mit Pflichten in Familie vereinbar war

So sollte es beispielsweise bis 1958 dauern, bis Frauen berechtigt waren, ein eigenes Konto zu eröffnen und über ihr Geld zu entscheiden. Bis dahin durfte der Ehemann auch noch entscheiden, ob seine Frau arbeiten gehen durfte oder nicht. Ja, er konnte ihr Arbeitsverhältnis auch jederzeit kündigen. Und bis 1977 galt, dass eine Frau in der BRD nur dann berufstätig sein durfte, wenn dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar war.

Erst 1980 sorgte ein Gesetz dafür, dass Frauen für eine vergleichbare Arbeit das gleiche Gehalt wie die Männer bekommen müssen. Auch wenn die Praxis bis heute oft anders aussieht. An diesem Freitag, einen Tag vor dem internationalen Frauentag, weist der Equal Pay Day wieder einmal darauf hin. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts liegt die Lohnkluft bei gleicher Ausbildung und ähnlicher Position zwischen Männern und Frauen immer noch bei sechs Prozent. Der Equal Pay Day steht für den Tag, bis zu dem Frauen im jeweiligen Jahr quasi unentgeltlich arbeiten, während Männer bereits ab dem ersten Januar entlohnt werden. Auch mehr Frauen in Führungspositionen kam erst durch Druck zustande.

Langer Streit um die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe

Auch die Vergewaltigung in der Ehe wurde erst 1997 schließlich strafbar, nach einem jahrzehntelangen Kampf im Bundestag. Und bei der Abstimmung gab es immer noch viele Männer, überwiegend aus der Union und der FDP, die dagegen stimmten, weil sie wollten, dass Frauen die Möglichkeiten bekommen sollten, die Klage gegen ihren Ehemann zurückzuziehen, ihm quasi zu verzeihen. Rita Süssmuth (CDU) sagte damals: Die Debatte und der Weg waren unendlich lang, so wie wir es bei Frauenfragen häufig erleben.“

Frauen im Parlament

Jahrzehntelang waren es kaum mehr als zehn Prozent Frauen im Bundestag und in den Landtagen. In Baden-Württemberg liegt der Anteil inzwischen bei rund 30 Prozent. Nicht zuletzt die Grünen und die SPD haben dazu beigetragen, dass mehr Frauen in den Landtag kamen. Bei der FDP gab es in einzelnen Legislaturperioden keine Frau. Bis heute gibt es in Baden-Württemberg keine Ministerpräsidentin und auch keine stellvertretende Ministerpräsidentin, auch wenn die Ministerressorts inzwischen paritätisch besetzt werden.

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