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Sanierung der Turn- und Festhalle

Kommunalaufsicht rügt Vergabe in Sipplingen

Eine Direktvergabe von Architektenleistungen für die Sanierung der Turn- und Festhalle der Gemeinde Sipplingen (Bodenseekreis) sorgt für Ärger. Die Kommunalaufsicht beanstandet, die Gemeinde hätte die Architektenleistungen im Wettbewerb vergeben müssen.

Oliver Gortat, der Bürgermeister von Sipplingen hat Ärger mit einer Auftragsvergabe zur Sanierung der Turn- und Festhalle.

Felix Kästle)

Sipplingen . Die Kommunalaufsicht beanstandet die Vergabe von Architektenleistungen für die Sanierung der Turn- und Festhalle der Gemeinde Sipplingen (Bodenseekreis). Sie wirft der Gemeinde vor, die Planerleistungen direkt an einen Architekten vergeben zu haben, anstatt sie im Wettbewerb auszuschreiben.

Stadt vergibt Auftrag ohne Wettbewerb an einen Planer

Die Turn- und Festhalle, erbaut im Jahr 1957, sollte energetisch und unter dem Aspekt der Sicherheit saniert werden. Die erste Planung wurde am 7. April 2022 dem Gemeinderat vorgestellt. Kurzfristig erkrankte der damalige Planer jedoch. Seine erste Kostenschätzung lag nach Auskunft der Stadt bei 1,218 Millionen Euro, davon 80.000 Euro für Architektenleistungen. Weil der Planer erkrankte, beauftragte die Stadt im Rahmen einer rotierenden Auftragsvergabe direkt einen neuen Planer. Dabei wurde die Kostenschätzung des ersten Architekten auf ein Honorar von 158.732 Euro (netto) fortgeschrieben.

Laut einer Stellungnahme des Anwalts der Gemeinde hatte der Einzelvertrag im beauftragten Umfang je Leistungsbild die 215.000 Euro netto nicht erreicht. Daher habe man in vertretbarer Weise davon ausgehen können, dass die Befreiungsregelung des Paragrafen 3 Abs. 7 Satz 2 VgV (alt) bis Herbst 2023 galt. Infolgedessen war es zulässig, dass die Gemeinde Sipplingen die Ingenieurverträge und die Architektenverträge der unterschiedlichen Leistungsbilder in den Jahren 2020 bis April/Mai 2023 hinsichtlich der Bemessung des EU-Schwellenwerts nicht addierte.

Da jeder einzelne Ingenieur- und Architektenvertrag unter dem EU-Schwellenwert lag, musste kein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt werden, erklärt die Gemeinde Sipplingen. Doch es kam zu Kostensteigerungen, die aus heutiger Sicht zu einer Überschreitung des EU-Schwellenwerts beim Architektenhonorar führten. Sie waren im April 2022 aus Sicht der Gemeinde nicht absehbar gewesen.

Nach der VwV-Vergabe Baden-Württemberg und der UVgO müssen bei der Vergabe von Architektenleistungen in der Regel mindestens drei Büros zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Eine Ausnahme ist nur bei atypischen Situationen möglich, die aber begründet werden müssen. Dies sei nicht hinreichend erfolgt, rügt die Kommunalaufsicht. Zudem bemängeln die Prüfer die unzureichende Dokumentation der Vergabeentscheidung.

Gemeinde sucht Gespräch mit Zuschussgeber und Rechtsaufsicht

„Die Vorwürfe nehmen wir ernst“, teilt die Gemeinde Sipplingen mit. „Um eine sachliche Klärung sicherzustellen, haben wir frühzeitig das Gespräch mit dem Zuschussgeber und der Rechtsaufsicht gesucht.“ Dabei sei dargelegt worden, dass das Architektenhonorar nicht Bestandteil der förderfähigen Kosten sei. Es sei daher bei der beantragten Förderung herausgenommen worden.

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