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Bebauungspläne müssen öffentlich behandelt werden

Die Gemeinde Steinen im Kreis Lörrach wurde von der Kommunalaufsicht gerügt, weil sie über eine Bebauungsplanänderung nicht öffentlich diskutiert und beschlossen hatte. Das öffentliche Interesse wiege im konkreten Fall schwerer als das des Einzelnen auf Vertraulichkeit.

Das öffentliche Wohl und die berechtigten Interessen Einzelner sind Gründe für eine nicht öffentliche Diskussion über Bebauungspläne.

dpa/Westend61/Werner Dieterich)
Quelle/Autor: Marcus Dischinger

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