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Reise nach Brüssel

Kommunen positionieren sich zur Reform des EU-Vergaberechts

Vertreter aus Baden-Württemberg haben sich im Vorfeld der EU-Vergaberechtsreform in Brüssel mit der EU-Kommission und EU-Parlamentariern ausgetauscht. Sie fordern, die EU-Schwellenwerte deutlich anzuheben und die interkommunale Zusammenarbeit vom Vergaberecht freizustellen.

Auf Mission in Brüssel (v.l.): Jan Molzberger (Europabüro der bw Kommunen), Christian Manz (Gemeindetag), Rebecca Schuler (Landkreistag) und Patrick Wegener (Europabüro).

Privat)

Brüssel . Die EU-Kommission will das europäische Vergaberecht bis Sommer 2026 überarbeiten – mit Folgen für die öffentliche Auftragsvergabe in Gemeinden, Städten und Landkreisen. Deshalb haben die Kommunalen Landesverbände Baden-Württembergs und ihr gemeinsames Europabüro den Austausch mit Vertretern der EU-Kommission und des EU-Parlaments gesucht. Ziel war es, Vorschläge zu unterbreiten, wie sich die geplante Reform kommunalfreundlich und praxistauglich ausgestalten ließe.

EU-Schwellenwerte anheben

In einem Positionspapier fordern die Kommunalvertreter die EU-Kommission auf, die EU-Schwellenwerte deutlich anzuheben. Ein maßgeblicher Grund dafür sei „nicht nur die inflationsbedingte Anpassung der Schwellenwerte nach oben“, sondern auch der Umstand, dass nach Untersuchungen der EU-Kommission selbst bei EU-weiten Vergaben nur bis zu drei Prozent aller Angebote von Bietern aus dem EU-Ausland stamme. „Einen grenzüberschreitenden Vergabemarkt gibt es wegen der oft regionalen Prägung mithin weiter nicht“, heißt es in dem Papier.

Für Liefer- und Dienstleistungen etwa sollten diese von derzeit 221.000 Euro auf mindestens 750.000 Euro angehoben werden. Zudem fordern die Verbände für die Vergabe von Planungsleistungen einen Sonderschwellenwert von mindestens 750.000 Euro.

Überdies lehnen die Kommunalen Landesverbände die Einführung verpflichtender Vergabekriterien für Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), kurz ESG ab. Sie plädieren dafür, den „kommunalen Entscheidungsspielraum“ nicht durch ESG-Vorgaben einzuschränken. Es müsse den Kommunen überlassen bleiben, ob und in welchem Umfang sie ESG-Kriterien in einem Vergabeverfahren anwenden oder nicht.

Als Lösung schlagen die Verbände die Stärkung und Verwendung von ESG-Labeln durch die EU-Kommission vor, wobei auf einen einfachen, kostengünstigen und niederschwelligen Zugang für KMU zu achten sei. „Dies würde eine Vereinfachung der Auswahl von Vertragspartnern ermöglichen und Bieter könnten ihre Eignung durch einzelne Zertifikate nachweisen.“

Interkommunale Zusammenarbeit vom Vergaberecht ausnehmen

Die Kommunalvertreter wollen auch die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit zwischen Kommunen stärken. Das EU-Vergaberecht dürfe diese nicht einschränken. Die Voraussetzung des sogenannten „kooperativen Konzepts“ und die damit einhergehenden diversen EuGH-Urteile hätten sich jedoch zu einem Rechtsunsicherheitsfaktor entwickelt, der die interkommunale Zusammenarbeit erschwert. Daher sei sie von der Anwendbarkeit des Vergaberechts freizustellen.

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