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Qualitätszertifikate dürfen von Bietern als Eignungsnachweis verlangt werden

Anerkannte Zertifikate sollen die Qualität bestimmter Abläufe bei der Leistungserbringung nachweisen.
KI generiert mit AdobeFirefly)NÜRNBERG . Der öffentliche Auftraggeber darf nach Paragraf 122 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausschließlich Eignungskriterien festlegen, die in einem konkreten Sachzusammenhang mit dem zu vergebenden Auftrag stehen und dem Auftragsgegenstand angemessen sind. Hat die Qualitätssicherung für den betreffenden Auftrag erhebliche Bedeutung, kann der öffentliche Auftraggeber den Nachweis eines zertifizierten Qualitätssicherungssystems verlangen. Nach der Rechtsprechung gilt dies auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber selbst kein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem besitzt.
Als Rechtsgrundlagen dienen Paragraf 49 Absatz 1 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) und Paragraf 6e der EU-Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A-EU). Sie verpflichten den öffentlichen Auftraggeber, sich auf Qualitätssicherungssysteme zu stützen, die erstens den einschlägigen europäischen Normen entsprechen und zweitens von akkreditierten Stellen zertifiziert sind.
Häufige Nachweise durch Normenreihe DIN EN ISO 9000
Nach der Vergabekammer Bund (Beschluss vom 19. Juli 2019, Aktenzeichen VK 1 -39/19) erfassen die europäischen Normen nicht ausschließlich Zertifikate der Normenreihe DIN EN ISO 9000 , die allgemeine Standards für Organisation, Betriebsführung, Dienstleistungserbringung, Kundenkommunikation und Leistungsbewertung festlegen.
Diese Zertifikate stellen zwar die in der Praxis bekanntesten und am häufigsten geforderten Qualitätsmanagementsysteme in Vergabeverfahren dar. Eine Beschränkung der oben genannten Rechtsgrundlagen auf diese Normenreihe wäre jedoch angesichts zahlreicher weiterer Qualitätsmanagementsysteme, die standardisierte und kontrollierte sowie weithin anerkannte Regelungen enthalten, mit den berechtigten Anforderungen der Praxis an objektive Qualitätsnachweise nicht vereinbar, urteilte die Vergabekammer.
Ein derart eingeschränkter Anwendungsbereich ergibt sich zudem nicht aus dem Wortlaut der Vorschriften. So umfassen die beiden Rechtsgrundlagen vielmehr sämtliche auf europäischer Ebene allgemein festgelegten objektiven Standards für Arbeitsabläufe und organisatorische Prozesse, deren Einhaltung eine unabhängige Stelle zertifiziert und die darauf abzielen, die Qualität bestimmter Abläufe bei der Leistungserbringung sicherzustellen. Ein Beispiel dafür ist die Einhaltung von Sicherheitsstandards beim Umgang mit personenbezogenen Daten durch eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001.
Zertifizierung muss durch eine akkreditierte Stelle erfolgen
Eine Bezugnahme auf nationale Normen hingegen, die lediglich auf einer europäischen Norm aufbauen, diese jedoch nicht vollständig übernehmen, genügt folglich nicht (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2011, Aktenzeichen VII-Verg 38/11). Die Zertifizierung muss durch eine akkreditierte Stelle erfolgen.
Die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle, kurz DAKKS. Eine Stelle gilt somit als akkreditiert, wenn sie von dieser Behörde akkreditiert wurde. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen anderer Staaten an. Kann ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die erforderlichen Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorlegen, muss der öffentliche Auftraggeber andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme akzeptieren, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
DIN-Zertifikate als Nachweis
DIN-Zertifikate können Nachweise zur Qualitätssicherung liefern. Die DIN EN ISO kennzeichnet eine Norm, die zugleich internationale Gültigkeit nach ISO (International Organization for Standardization), europäische Gültigkeit nach EN (Europäische Norm) und nationale Gültigkeit nach DIN besitzt. Normen werden in der Bundesrepublik Deutschland durch das Deutsche Institut für Normung (DIN) eingeführt.
Holger Schröder ist Fachanwalt für Vergaberecht und Partner bei Rödl in Nürnberg