Stuttgart . Straßen, Brücken, Schulen sowie Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz – die öffentliche Hand soll umfangreich investieren. Damit das schneller geht, reduziert das Vergabebeschleunigungsgesetz formale Nachweispflichten, verschlankt Vergabeunterlagen und erhöht die Wertgrenzen für unbürokratische Direktaufträge. So können Bundesbehörden Leistungen bis zu einem Auftragswert von 50 000 Euro netto direkt vergeben. Ein förmliches Vergabeverfahren...
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