Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Beschaffung von Corona-Masken

Steuerzahlerbund warnt vor milliardenteuren Folgekosten 

Das Gesundheitsministerium hat in den Pandemiejahren 2020 und 2021 für rund sechs Milliarden Euro Masken beschafft. Ungeklärte Rechtsstreitigkeiten mit Anbietern könnten den Staat nun weitere 2,3 Milliarden Euro kosten, warnt der Bund der Steuerzahler. Grund sei das falsche Beschaffungsverfahren.

Das Ministerium unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn hat für rund sechs Milliarden Euro Masken beschafft. „Zu teuer und zu viele“, findet der Steuerzahlerbund.

IMAGO/Depositphotos)

Berlin . Der Bund der Steuerzahler warnt vor „einer Kostenlawine“ wegen der „chaotischen“ Maskenkäufe in den Pandemiejahren 2020 und 2021. Eine Beschaffungspolitik in diesem verschwenderischen Ausmaß dürfe sich nicht wiederholen, schreiben die Prüfer in ihrem alljährlichen Schwarzbuch. Nicht zum ersten Mal.

Minister Spahn beschaffte Masken für rund sechs Milliarden Euro

Auslöser für die erneute Thematisierung des „Maskendebakels“ ist die Analyse einer externen Sachverständigen, die die Maskenbeschaffung unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgearbeitet hat. In den Pandemie-Jahren 2020/2021 hatte sein Ministerium in über tausend Verträgen Masken für rund sechs Milliarden Euro beschafft. „Zu teure und zu viele Masken“, findet der Steuerzahlerbund.

Die Interessenvertreter forderten bereits im Jahr 2021 die Beschaffungsverträge für Masken zu überprüfen. Sie führten an, dass Beschaffungsverträge mit Preis-Vereinbarungen, die gegen den Höchstpreisgrundsatz verstoßen, nichtig seien. „Das öffentliche Preisrecht hat eine enorme Schutzfunktion für unser Steuergeld, denn weder darf der Staat objektiv überhöhte Preise versprechen, noch darf der Auftragnehmer unplausibel hohe Preise in Rechnung stellen.“ Beides sei laut Steuerzahlerbund bei der massiven und teuren Überbeschaffung der Masken im Krisenjahr 2020 der Fall. Ob im Wege von Direktvergaben oder dem Open-House-Verfahren.

Beim Open-House-Verfahren konnte jeder Anbieter zu festgelegten Konditionen liefern, ohne Preisprüfung oder Mengensteuerung. Das Verfahren sei völlig ungeeignet für Massenartikel, so der Bund der Steuerzahler. Die Händler überrannten das Ministerium, das binnen kürzester Zeit die Kontrolle über ein geordnetes Verfahren verlor.

Für die Steuerzahler hat diese Politik bis heute Folgen. So sind Stand Sommer 2025 immer noch rund 100 Verfahren in Bezug auf das Open-House-Verfahren rechtsanhängig. Denn viele dieser Verträge führten zu Streitigkeiten, weil Lieferanten ihre Ansprüche auf Zahlung geltend machten, während das Ministerium die Lieferung oder Qualität bestritt.

Ministerium zahlt rund 390 Millionen Euro für Streitfälle

Bislang schloss das Gesundheitsministerium rund 120 Vergleiche, so der Steuerzahlerbund. Allein dafür wurden rund 390 Millionen Euro gezahlt. Für die noch gerichtsanhängigen Streitfälle summiere sich das Risiko für die Steuerzahler auf weitere 2,3 Milliarden Euro. Die hohen Folgekosten könnten nach Ansicht des Verbands aber reduziert werden, wenn das Ministerium die staatlichen Preisüberwachungsstellen einschalten würde, um die Verträge auf Basis des Preisrechts zu prüfen, um dann zu hohe Rechnungen zu korrigieren.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 199 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch