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Besserstellungsverbot bei Bezahlung von Wissenschaftlern wird gelockert

Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten künftig mehr Spielraum bei der Bezahlung von Spitzenwissenschaftlern. Die Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes soll ihre Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte stärken.
IMAGO/Westend61)Stuttgart/Berlin. „Mit dieser Novelle wird jetzt vor allem ein Ziel erreicht: Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten den notwendigen Spielraum, den sie brauchen, um Spitzengehälter für Spitzenpersonal bezahlen zu können“, sagte Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) in ihrer Rede im Bundesrat. Und sie macht deutlich: Nicht allein für Baden-Württemberg ist die industrienahe Forschung „von ganz zentraler Bedeutung“. Denn mit der Novelle soll die Position Deutschlands im internationalen Wettbewerb um die besten Wissenschaftler gestärkt werden. „Für die weitere Entwicklung unserer Wirtschaft ist es von großer Bedeutung, dass wir in der Wissenschaft weiter erfolgreich sind“, so Olschowski.
Mehr Spielraum bei der Bezahlung von Spitzenforschern
Das Gesetz lockert das Besserstellungsverbot. Dadurch werden Gehälter an öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen begrenzt. Die Beschäftigten dort dürfen nicht besser bezahlt werden als vergleichbare Beschäftigte des Bundes, das heißt, es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Doch zu diesen Gehältern wird es unmöglich, Spitzenforscher ins Land zu holen. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz aus dem Jahr 2012 sah deshalb bereits Ausnahmen für elf außeruniversitäre Forschungseinrichtungen vor. Deren Zahl wird nun auf 15 erhöht.
Doch das Gesetz eröffnet auch für gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die öffentliche Fördergelder für Projekte erhalten, nun Möglichkeiten. Auch sie werden vom Besserstellungsverbot ausgenommen und können ihre Wissenschaftler damit besser bezahlen als vergleichbare Bundesangestellte. Und sie müssen, anders als bisher, dafür nicht mehr in jedem Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung beantragen und begründen. Klar ist allerdings auch: Die höheren Gehälter dürfen nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Das Geld muss beispielsweise bei Unternehmen eingeworben werden. Erlauben die europäischen Förderbestimmungen es, dann können auch Fördermittel der EU zur Finanzierung herangezogen werden.
Baden-Württemberg drängt seit Jahren auf Neuregelung
„Es wird ein Problem gelöst, auf das Baden-Württemberg seit Jahren hinweist“, sagt Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Nach einer Angleichung beim Besserstellungsverbot gelte es nun auch, die Förderkonditionen für alle Forschungseinrichtungen einheitlich und kostendeckend auszugestalten, so die Ministerin. Ihrem Ministerium unterstehen beispielsweise die Forschungsinstitute der Innovationsallianz Baden-Württemberg.
Baden-Württemberg hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits 2023 gemeinsam mit Niedersachsen und Sachsen in den Bundesrat eingebracht. Damals kam es zu keinem Gesetzesabschluss. Deshalb wurde der Entwurf im Juli 2025 erneut eingebracht. Am 24. September dieses Jahres wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen. Heute hat ihm auch der Bundesrat zugestimmt. „Von der Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes werden 150 Einrichtungen in Deutschland profitieren“, sagte Olschowski. Sie machte aber auch deutlich: Wichtig sei zudem, „dass wir auch über die Rahmenbedingungen für Forschung in diesem Land reden und dafür sorgen, dass sie angepasst werden. Genau dafür ist diese Novellierung ein wichtiger Schritt“.