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Bundeswehr lockert Regeln: Militärische Tiefflüge rücken wieder in den Fokus

Nach Angaben eines Sprechers des Luftfahrtamtes der Bundeswehr ist bundesweit das Interesse am militärischen Flugbetrieb seit 2025 deutlich gestiegen. Symbolbild: Kampfflugzeug Typ Eurofighter.
IMAGO/Jerry Andre)Ellwangen/Aalen/Ulm. Ungewöhnlich tiefe Überflüge von Kampfjets und donnernder Fluglärm sorgen für Aufmerksamkeit in der Bevölkerung. Bundesweit ist das Interesse am militärischen Flugbetrieb zuletzt deutlich gestiegen: Nach Angaben eines Sprechers des Luftfahrtamtes der Bundeswehr nahmen die Anfragen 2025 nach mehreren rückläufigen Jahren erstmals wieder zu – insbesondere die von Pressevertretern: von 290 im Jahr 2024 auf 485 im Jahr 2025.
Parallel dazu hat die Bundeswehr 2025 zentrale Vorgaben für Tiefflugmanöver gelockert, um Einsatzbedingungen realistischer abzubilden. Sie begründet dies mit Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung vor dem Hintergrund einer veränderten sicherheitspolitischen Lage.
Lockerungen der Tiefflugregelungen 2025
Anfang Mai hob die Luftwaffe eine bislang geltende zeitliche Beschränkung für Tiefflugtraining auf. Die sogenannte „20-Minuten-Regel“, die die Verweildauer von Kampfjets unterhalb bestimmter Flughöhen (2100 Meter bei Jets) über einem Übungsziel begrenzte, wurde abgeschafft.
Nach Angaben des Luftfahrtamtes gilt die Lockerung ausschließlich für den Tagesbetrieb; die Nachtflugregelungen blieben unverändert, um – so die Begründung – „im Interesse der Bevölkerung Fluglärm zu vermeiden“.
Im Juli folgte eine weitere Anpassung: Die bisherige Kontingentierung von Tieffluganteilen wurde aufgehoben. Kampfjets können seither ohne zeitliche Begrenzung oder Maximaljahresstunden Tiefflüge in einer Mindesthöhe von rund 150 Metern trainieren.
Die Bundeswehr betont, dass realistische Einsatzbedingungen für die Ausbildung notwendig seien, da Simulatoren taktische Anforderungen nur eingeschränkt abbilden können. Zugleich kündigt sie ein „engmaschiges Monitoring“ an, um Rückmeldungen zur Lärmbelastung systematisch auszuwerten.
Reaktivierung von „Tieffluggebieten 250 Fuß“
Zu den besonders lärmintensiven Flugmanövern zählen niedrige Zielanflüge. Diese sind seit Ende November 2025 in bundesweit sieben sogenannten „Tieffluggebieten 250 Fuß“ wieder möglich. In diesen Low Flying Areas (LFA) dürfen strahlgetriebene Kampfflugzeuge wie Tornado oder Eurofighter für maximal zwei Minuten bis auf rund 75 Meter über Grund absinken. Die Luftwaffe sieht darin einen wichtigen Beitrag zur taktischen Ausbildung.
Für Baden-Württemberg ist vor allem die LFA 7 relevant. Sie liegt überwiegend in Bayern, reicht aber bis in den Ostalbkreis hinein. In den östlichen Randregionen des Landes, etwa im Raum Crailsheim und Ellwangen, können Tiefflugmanöver daher akustisch wahrgenommen werden.
Der Ellwanger Bundestagsabgeordnete und Verteidigungsexperte Roderich Kiesewetter (CDU) warb im Dezember 2025 im SWR um Verständnis für die Zunahme der Tiefflugmanöver. Angesichts der angespannten geopolitischen Lage sei es notwendig, diese Szenarien wieder intensiver zu trainieren, um die Einsatzfähigkeit der Luftwaffe zu sichern.
Konstante Anfragen im Südwesten
Entgegen dem Bundestrend blieb die Zahl der Anfragen zum militärischen Flugbetrieb über Baden-Württemberg 2025 weitgehend konstant. Das bestätigte ein Sprecher des Luftfahrtamtes. Auch auf kommunaler Ebene zeigt sich kein deutlicher Anstieg von Beschwerden. Sowohl die Landratsämter Ostalbkreis und Heidenheim als auch die Stadtverwaltungen von Aalen, Ellwangen und Crailsheim berichten auf Nachfrage von keiner signifikanten Zunahme von Bürgerbeschwerden über Fluglärm.
Warum Baden-Württemberg von der bundesweiten Entwicklung abweicht, bleibt offen. Eine mögliche Erklärung könnte die langjährige Gewöhnung an militärischen Flugbetrieb sein – etwa durch regelmäßige Aktivierungen der Übungsflugzone „TRA Allgäu“.
Die Rolle der Übungszone „TRA Allgäu“
Der Temporary Reserved Airspace (TRA) Allgäu erstreckt sich über Teile Baden-Württembergs – darunter beispielsweise den Ostalbkreis und den Alb-Donau-Kreis – sowie angrenzende Regionen Bayerns. Bei Aktivierung führt die Bundeswehr dort Abfang- und Luftkampfübungen durch; der zivile Luftverkehr wird in dieser Zeit eingeschränkt oder umgeleitet. Auf dem Weg in die Zone überfliegen Militärflugzeuge zudem weitere Landesteile und verursachen auch dort Fluglärm.
Eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage zeigt die intensive Nutzung des TRA Allgäu: Für 2023 sind 203 Aktivierungstage und 460 Nutzungsstunden verzeichnet. Entsprechend war der militärische Flugbetrieb in angrenzenden Regionen wiederholt Thema – auch in lokalen Medien. Im Online-Archiv der Schwäbischen Post finden sich seit 2020 zehn Beiträge zu Fluglärm und Übungsflügen rund um den TRA Allgäu; auch die Südwest Presse und donau3fm berichteten wiederholt.
Mindestflughöhen außerhalb von Tieffluggebieten
Außerhalb ausgewiesener Tieffluggebiete fliegen Kampfflugzeuge in der Regel nicht unter 500 Fuß (rund 150 Meter) über Grund. Über Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt eine Mindesthöhe von 2000 Fuß (rund 610 Meter). Nach Angaben der Bundeswehr werden bewohnte Gebiete möglichst umflogen, was angesichts der dichten Besiedlung Deutschlands jedoch nicht immer vollständig möglich ist.