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Diensthandy – ein Benefit mit Fallstricken

Moderne, leistungsfähige Smartphones sind oft teuer - da schätzen es Beschäftigte, wenn der Arbeitgeber ein Diensthandy bereitstellt und dies zusätzlich auch noch privat genutzt werden darf. Doch mit einer solchen Vereinbarung sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige juristische Haken und Ösen verbunden - insbesondere was den Datenschutz betrifft.
Diensthandy im Büro

Wenn Mitarbeiter Diensthandys auch privat nutzen dürfen, sollten Unternehmen auf eine strikte Trennung der Daten achten.

dpa Themendienst/Alexander Heinl)
Quelle/Autor: Holger Schindler

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