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Kommentar

Ganztagsanspruch trifft kommunale Realität

Ab dem Schuljahr 2026/27 greift der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Der Anspruch ist sinnvoll – seine Umsetzung stellt jedoch viele Kommunen vor strukturelle und personelle Herausforderungen.
Kinder sitzen an Schultischen und hören aufmerksam zu.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Sommer 2026 ist für die Kommunen eine "Mammutaufgabe".

IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON)

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Sommer 2026 ist politisch gewollt und gesellschaftlich sinnvoll. Er soll Familien entlasten und Chancengleichheit in der Bildung fördern . Doch zwischen Anspruch und Umsetzung klafft eine Lücke, die vor allem die Kommunen schließen müssen, was es für sie zur „Mammutaufgabe“ macht.

Das Beispiel der Schloss-Schule in Karlsruhe-Durlach zeigt: Gelingende Ganztagsbetreuung ist in Baden-Württemberg bereits Realität – zumindest dort, wo Personal, Räume und finanzielle Mittel vorhanden sind. Investitionsmittel von Bund und Land erleichtern den Ausbau, lösen zentrale Probleme wie den Mangel an Lehr- und Betreuungskräften jedoch nicht.

Entscheidend ist daher, dass Land und Kommunen nun gemeinsam tragfähige Lösungen für realistische Standards, verlässliche Finanzierung und ausreichend qualifiziertes Personal finden. Sonst wird aus dem Rechtsanspruch ein Dauerproblem. Ganztag lässt sich nicht verordnen, sondern nur organisieren.

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