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Kompostunternehmen muss PFAS-Untersuchung bezahlen

Die Untersuchung auf PFAS muss das Landratsamt Rastatt nicht bezahlen.
imago stock&people)Karlsruhe. Im Streit um die Kosten der PFAS-Untersuchung im Kreis Rastatt hat das örtliche Landratsamt einen Sieg vor dem Verwaltungsgericht errungen. Das Gericht sprach der Behörde einen Anspruch auf insgesamt knapp 381 000 Euro zu, die nun ein Komposthersteller zu zahlen hat. Das Urteil (10 K 5359/23 und 10 K 5360/23) ist noch nicht begründet und nicht rechtskräftig.
Das Unternehmen hat 2006 bis 2008 Kompost auf Gebieten im Landkreis Rastatt verteilt, der mit Abfällen aus der Papierherstellung versetzt war. Daraufhin wurde festgestellt, dass sich in dem betreffenden Gebiet hohe Konzentrationen der so genannten Ewigkeitschemikalien, kurz PFAS, angereichert hatten. Diese stehen im Verdacht, Krebs zu erregen.
Behörde übernahm die Untersuchung selbst
Nachdem das Unternehmen sich geweigert hatte, die vom Landratsamt Rastatt angeordneten Detailuntersuchungen vorzunehmen, machte das die Behörde selbst und stellte dem Komposthersteller die Kosten in Rechnung. Dagegen klagte das Kompostunternehmen und hat in der ersten Instanz verloren.
Zuvor ging es vor Gericht noch darum, ob im einstweiligen Rechtsschutz das Landratsamt trotz des laufenden Prozesses die Kosten einfordern kann. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe und abschließend der Verwaltungsgerichtshof gaben der Behörde Recht. Die Mannheimer Richter erkannten das Risiko an, dass wegen zivilrechtlicher Forderungen gegen das Kompostunternehmen, die Zahlung der Untersuchungskosten vereitelt werden könnte. Diese Forderungen stellen die Stadtwerke Rastatt; dieser Fall liegt nach einem Urteil aus Baden-Baden nun beim Oberlandesgericht Karlsruhe.